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Entrümpelung von Haus oder Wohnung: hilfreiche Tipps für einen stressfreien Ablauf


Entrümpelung von Haus oder Wohnung: hilfreiche Tipps für einen stressfreien Ablauf

Entrümpelung von Haus oder Wohnung

Entrümpelung von Haus oder Wohnung

Gründe für eine Entrümpelung gibt es viele. Zu den gängigsten gehören ein Umzug oder eine Haushaltsauflösung (z.B. nach einem Todesfall). Manchmal hat sich aber auch schlicht und einfach zu viel Ramsch im Keller oder auf dem Dachboden angesammelt. So oder so kann eine Entrümpelung ein aufwendiges Unterfangen sein. Das Ausräumen, Aussortieren und Entsorgen ist nicht immer einfach und wird am besten gut geplant durchgeführt. Dabei helfen diese Tipps:

 

Hilfe suchen, wenn nötig

Je nach Umfang der Maßnahmen kann eine Entrümpelung kräfteraubend und aufwendig sein. Das betrifft nicht unbedingt nur die körperliche Arbeit. Insbesondere wenn nach einem Todesfall entrümpelt werden muss, kann das Ausräumen auch emotional eine Herausforderung sein.
Rechtzeitig für ausreichend Unterstützung zu sorgen, ist deshalb wichtig. Helfer können zum Beispiel aus dem Familien- und Freundeskreis kommen, wenn in Eigenregie entrümpelt wird. Aber auch professionelle Hilfe kann eine Option sein. Wer eine professionelle Entrümpelungsfirma beauftragt, muss sich um das Ausräumen, Abtransportieren und Entsorgen nicht mehr selbst kümmern. Schnell und günstig entrümpeln mit den Profis, kann kann eine enorme Erleichterung sein.

Gute Vorbereitung verhindert Chaos

Je besser die Entrümpelung vorgeplant wird, desto schneller und problemloser geht sie über die Bühne. Hilfreich kann ein Ablaufplan sein, in dem alles festgehalten wird, was in Sachen Entrümpelung erledigt werden muss. Das Zeitfenster sollte dabei nicht zu knapp bemessen sein, denn viele Arbeitsschritte sind letztlich aufwendiger als gedacht.

Zeit nehmen zum Sortieren

Bevor es ans eigentliche Entrümpeln geht, muss aussortiert werden, denn meist ist nicht alles ein Fall für die Entsorgung. So manches soll vielleicht doch noch als Andenken erhalten bleiben, andere Dinge sind möglicherweise von Wert und können verkauft werden. Möglichkeiten dazu bieten beispielsweise Kleinanzeigenportale oder ein Garagenflohmarkt. Was nützlich und noch gut erhalten ist, kann auch gespendet oder verschenkt werden. Insbesondere wer als Erbe einen Haushalt auflöst, sollte auch Papiere und Dokumente auf Wichtigkeit prüfen, bevor alles entsorgt wird. Ebenfalls empfehlenswert kann es sein, nach Bargeld oder Wertgegenständen Ausschau zu halten, die möglicherweise irgendwo versteckt wurden.

Entrümpelung von Haus oder Wohnung

Entrümpelung von Haus oder Wohnung

Entsorgungsmöglichkeiten recherchieren

Wer ohne Entrümpelungsfirma in Eigenregie vorgeht, sollte sich vorab einen Überblick darüber verschaffen welches Entrümpelungsgut in welcher Menge anfällt. Dann kann beim zuständigen Wertstoffhof angefragt werden, welche Vorgaben hinsichtlich der Abgabe bestehen. An manchen Wertstoffhöfen fallen bei Großmengen oder für bestimmte Abfallarten Gebühren an. In einigen Kommunen muss eine Sperrmüllabholung beantragt werden. Eine andere Möglichkeit kann die Anmietung eines Containers über eine Entsorgungsfirma sein.
Kosten und Aufwand der Entsorgung sollten überschlagen werden. Dabei kann sich ein Entrümpelungsunternehmen häufig doch noch als sinnvolle Alternative entpuppen. Ein Abgleich mit einem unverbindlichen Kostenvoranschlag kann in jedem Fall nicht schaden.
Grundsätzlich abzuraten ist von einer unsachgemäßen Entsorgung von Abfällen. Sie belastet nicht nur die Umwelt, sondern kann auch empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Kosten sparen über die Steuererklärung

Entrümpelungskosten lassen sich in manchen Fällen steuerlich absetzen. Bei einer privaten Entrümpelung im eigenen Haushalt kommt die Angabe als haushaltsnahe Dienstleistung infrage. Auch die Entrümpelung nach Geschäftsauflösung kann steuerlich geltend gemacht werden. Müssen Erben einen Haushalt auflösen, fallen die Entrümpelungskosten unter die Nachlassverbindlichkeiten und können in der Erbschaftssteuererklärung geltend gemacht werden. Über die genauen Konditionen gibt der Steuerberater Auskunft.


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