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Baugenehmigung für den Pool: Das sollten Hausbesitzer wissen


Baugenehmigung für den Pool: Das sollten Hausbesitzer wissen

Baugenehmigung für den Pool: Das sollten Hausbesitzer wissen

Baugenehmigung für den Pool: Das sollten Hausbesitzer wissen

Ein Pool im heimischen Außenbereich stellt für Gartenbesitzer einen sehr großen Mehrwert dar – besonders, da die Sommer auch in diesen hiesigen Breitengeraden kontinuierlich heißer werden. So gibt es an einem heißen Sommertag wohl kaum etwas schöneres, als im privaten Umfeld gemeinsam mit der Familie und Freunden das kühle Nass des Pools zu genießen.

Es gibt daher immer mehr Menschen, die das Pool kaufen Österreich oder in Deutschland in Betracht ziehen. Jedoch sind dabei im Vorfeld einige Dinge zu klären. Es gilt nicht nur, den perfekten Platz für das heimische Badeparadies zu finden, sondern ebenfalls die Regelungen hinsichtlich einer nötigen Baugenehmigung zu beachten.

Diese sind in Österreich etwa länder- und gemeindespezifisch gestaltet. Diejenigen, die ihren Garten mit einem Pool ausstatten müssen, sind daher grundsätzlich gut beraten, wenn sie Informationen zu ihrem Vorhaben direkt bei dem zuständigen Bauamt der Gemeinde einholen. Zwischen den einzelnen Ländern und Gemeinden variieren die verschiedenen Regelungen nämlich sehr stark voneinander. Daneben kommt es häufig zu Änderungen bezüglich der Vorschriften für die Baugenehmigung.

 

Größte und Tiefe des Schwimmbeckens

Entscheidend sind bei dem Bau eines Pools im heimischen Garten vor allem die Abmessungen, also, wie groß das geplante Schwimmbecken ausfallen soll. Davon ist abhängig, ob eine Anzeigenpflicht des Baus besteht.

Grundsätzlich sind die Gemeinden in Österreich unbürokratisch und schnell in der Lage, eine entsprechende Auskunft dazu zu erteilen, ab welchen Poolabmessungen eine Baugenehmigung nötig ist. Entscheidend sind dafür jedoch auch die grundsätzlichen Bebauungspläne der Gemeinden, durch welche sich bestimmte Vorgaben ergeben.

Auf privaten Grundstücken besteht häufig die Ausnahme, dass Schwimmbecken, deren Tiefe nicht über 150 Zentimeter liegt und die eine Fläche von 35 Quadratmeter nicht überschreiten, keine Bauanzeige erforderlich machen. Fallen die Tiefe oder die Fläche jedoch größer aus, besteht nahezu in allen Fällen eine entsprechende Pflicht zur Anzeige.

 

Baugenehmigung für den Pool: Das sollten Hausbesitzer wissen

Baugenehmigung für den Pool: Das sollten Hausbesitzer wissen

Baugenehmigung für das Schwimmbecken

Besteht bei der Gemeinde eine Anzeigenpflicht für den geplanten Pool, geht damit in vielen Fällen eine längere Planungsphase für das Vorhaben einher. Allerdings existieren bestimmte Fristen, in denen die Erteilung der Baugenehmigung erfolgt.

Eine entsprechende Benachrichtigung erfolgt dabei im Übrigen auch an die Nachbarn, die einen Einspruch gegen den Bau des Pools erheben können. Diese Regelung ist jedoch nicht in allen Bundesländern geltend. Der heimische Pool sollte jedoch in keinem Fall gebaut werden, ohne im Vorfeld mit der Gemeinde Rücksprache zu halten. Ansonsten könnten im Nachgang Probleme auftreten.

Ob eine Baugenehmigung für den Pool nötig ist, ist in Wien daneben beispielsweise nicht nur von den Abmessungen, sondern auch von dem Abstand zu den Nachbarn abhängig. So ist die Einhaltung eines Abstandes von drei Metern nötig, außerdem darf das Poolvolumen 60 Kubikmeter nicht überschreiten. Sollte der Nachbar mit dem Bau des Pools einverstanden sein, ist es jedoch auch möglich, den Mindestabstand zu unterschreiten.

 

Die Regelungen in Deutschland

Ab einer bestimmten Größe ist auch in Deutschland eine Baugenehmigung für den Pool im Garten erforderlich. Abhängig von dem jeweiligen Bundesland treten dabei auch Unterschiede hinsichtlich des Höchstvolumens aus, welches in der Regel zwischen 50 und 100 Kubikmetern liegt.

Aus diesem Grund ist es für Gartenbesitzer generell empfehlenswert, sich bei der Länge ihres Pools auf maximal acht Metern zu beschränken. In den meisten Fällen ist es dann nicht nötig, eine Baugenehmigung einzuholen.


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