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Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke für Hausbesitzer


Hausbesitzer müssen die oberste Geschossdecke dämmen

Oberste Geschossdecke mit Mineralwolle dämmen; Foto: Bernd Sterzl / pixelio.de

Oberste Geschossdecke mit Mineralwolle dämmen; Foto: Bernd Sterzl / pixelio.de

Die Dämmung der obersten Geschossdecke, also der ungedämmten Geschossdecke zum unbeheizten Dachboden, gehört zu den Nachrüstverflichtungen für Hausbesitzer. Diese Nachrüstverpflichtung gilt zwingend für alle Eigentümer von Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten. Für Hausbesitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern gilt diese Regelung erst bei einem Eigentümerwechsel (seit 01.02.2002).

Wann gilt die oberste Geschossdecke als “ungedämmt”?

Diese Frage sollte Hausbesitzer eigentlich nur am Rande bewegen. Dennoch gibt es hierzu gibt es in der aktuellen Energieeinsparverordnung eine genaue Festlegung. Als ungedämmt gilt die oberste Geschossdecke bei Nichteinhaltung des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2. Danach sind insbesondere alle (bisher ungedämmten) Betondecken zu dämmen. Holzbalkendecken, die einen U-Wert von über 1,1 W/(m²K) besitzen, halten ebenfalls nicht den Mindestwärmeschutz ein. Dies kann beispielsweise bei Holzbalkendecken, die vor 1918 errichtet wurden, der Fall sein.

Im Normalfall erfüllt jedoch die Strohlehmschüttung alter Holzbalkendecken bereits die Kriterien des Mindestwärmeschutzes.

Ab wann erweist sich eine gedämmte oberste Geschossdecke als wirtschaftlich?

Während der Mindestwärmeschutz der DIN 4108-2 lediglich der vermeidung von Tauwasser und Schimmelpilz gilt; ist die Durchführung der Dämmung eher eine Frage der Einsparung von Heizkosten – also eine Frage der Wirtschaftlichkeit.

Die Dämmung der obersten Geschossdecke kostet – je nach Aufwand – zwischen 10 und 50 Euro je Quadratmeter Fläche. Dieser Betrag ist insbesondere davon abhängig, inwieweit die oberste Geschossdecke “begehbar” oder “nicht begehbar” sein soll. Die Wärmeverluste über die oberste Geschossdecke können so um über 50 Prozent reduziert werden. Das Einsparpotential liegt je Quadratmeter bei ca. 1,50 Euro bis 8 Euro (letzteres bei Direktbeheizung mit Strom).

Oberste Geschossdecke dämmen und Fördermöglichkeiten nutzen?

Die oberste Geschossdecke ist entsprechend der Energieeinsparverordnung so zu dämmen, dass ein maximaler Wärmedurchgangswert (U-Wert) von 0,24 W/(m²K) erreicht wird. Soll für diese Maßnahme eine KfW-Förderung beansprucht werden, so ist ein U-Wert von maximal 0,14 W/(m²K) zu einzuhalten. Dieser Wert könnte beispielsweise mit 24 cm Mineralwolledämmmatten (möglichst zweilagig verlegt) erreicht werden.

In diesem Fall könnten bei der KfW-Bank 10 Prozent Zuschuss beantragt werden. Vorraussetzung ist jedoch, dass:

  • der Antrag vor Beginn der Maßnahmen gestellt wird
  • die Gesamtinvestitionskosten mindestens 3.000 Euro umfassen
  • ein Sachverständiger / Energieberater die Angemessenheit der Maßnahme bestätigt

Weitere Voraussetzung ist, dass es sich um selbstgenutzte Wohngebäude handelt (Ein- oder Zweifamilienhausbesitzer, Wohnungseigentümer etc.)

Fazit

Förderung kann als Einzelmaßnahme kaum beantragt werden, jedoch erweist sich diese Maßnahme aufgrund der vergleichsweise geringen Investitionskosten in der Regel (auch ohne staatliche Förderung) als wirtschaftlich. Die oberste Geschossdecke sollte daher bei heutigen Energiepreisen grundsätzlich gedämmt sein.

Alternative zur Dämmung der obersten Geschossdecke

Die oberste Geschossdecke muss auch bei nicht ausgebautem Dachraum nicht gedämmt werden, wenn statt dessen die gesamten Dachflächen (des Steildaches) – beispielsweise im Rahmen der ohnehin erforderlichen Dachneueindeckung – gedämmt werden.

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