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Berufszulassung für Immobilienmakler und -verwalter


BMWi will Berufszulassung für Immobilienmakler und -verwalter regulieren

Was im Nachbarland Österreich längst geltendes Recht ist, wird nun auch in Deutschland langsam, aber sicher auf den Weg gebracht. Mit dem Referentenentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter (PDF-Download) nimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Verbraucherschutz von Wohnungseigentümern und Auftraggebern im Immobiliengeschäft ins Visier. Ziel ist es, die Qualität entsprechender Dienstleistungen zu verbessern und Kunden vor finanziellen Schäden zu schützen. Die Große Koalition aus CDU, CSU und SPD reagiert damit auf die Forderungen zahlreicher Interessensverbände der Branche, die vor allem die Leistungsunterschiede auf dem Markt bemängeln. Bisher ist dieser durch eine große Heterogenität geprägt. Neben ausgebildeten Immobilienkaufleuten bekommen es Auftraggeber zunehmend mit Quereinsteigern zu tun, deren Voraussetzungen und Fähigkeiten nur schwer zu bewerten sind. Bisher sind Immobilienbesitzer, die ihr Eigentum verkaufen oder verwalten lassen möchten, daher entweder auf Empfehlungen von Freunden und Bekannten oder die Algorithmen moderner Vermittlungsplattformen wie Homeday.de angewiesen.

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BMWi will Berufszulassung für Immobilienmakler und -verwalter regulieren

Bild: “Back to Back House” von Campanile at the English language Wikipedia. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.

Bald zwingend Sachkundenachweis und Berufshaftpflichtversicherung?

Wird ein entsprechendes Gesetz nach der Vorlage des Referentenentwurfs verabschiedet, kommen auf Wohnungseigentumsverwalter folgende Berufsvoraussetzungen zu: Die Vergabe einer Gewerbeerlaubnis soll dem BMWi zufolge künftig nur dann erfolgen, wenn ein Dienstleister über entsprechende Sachkunde, geordnete Vermögensverhältnisse sowie eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt. Immobilienmakler müssen ebenfalls den Nachweis der Sachkunde sowie eine Berufshaftpflicht vorweisen können, um eine gewerberechtliche Erlaubnis zu erhalten. Als Alternative zur gesetzlichen Berufszulassungsregelung nennt die Behörde die Selbstregulierung der Branche in Form freiwilliger Zertifizierungen und Gütesiegel, merkt jedoch an, dass eine entsprechende Vorgehensweise in der Vergangenheit nicht zum gewünschten Erfolg geführt habe. Der Gesetzesentwurf durchläuft nun das parlamentarische Verfahren. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) befürwortet den Entwurf des BMWi und geht davon aus, dass die vorgeschlagenen Regelungen schon am 1. Januar 2016 in Kraft treten könnten. Darüber hinaus spricht sich der Interessenverband für eine Ausweitung der geplanten Erlaubnispflicht auf Mietverwalter aus, da diese dem DDIV zufolge genau wie WEG-Verwalter treuhänderisch tätig sind und hohe wirtschaftliche Verantwortung tragen. Zudem wird die Einführung einer Weiterbildungspflicht gefordert, um die erforderlichen Mindeststandards im Hinblick auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen wie die Energiewende und den demografischen Wandel gewährleisten zu können.

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