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Energieausweis für das eigene Haus


Wissen Sie, wann Sie, welchen Energieausweis für Ihr Haus benötigen und wie viel dieser Energieausweis kosten würde?

Energieausweis für das eigene Haus; Bild: ehuth / pixelio.de

Energieausweis für das eigene Haus; Bild: ehuth / pixelio.de

Es gibt zahlreiche Gebäude, die keinen Energieausweis besitzen und für zahlreiche Gebäude ist auch kein Energieausweis erforderlich. Doch für bestimmte Gebäude ist in der aktuellen Energieeinsparverordnung ein Energieausweis vorgeschrieben.

Warum ist dieser Artikel erforderlich? Nun, weil es zu diesem Thema wirklich viele Irrtümer – selbst unter Fachleuten – gibt. Folgendes Beispiel hat sich tatsächlich so zugetragen:

Ein Schornsteinfeger informierte Herrn Müller, dass er (Herr Müller) einen Energiepass für Oma Elses kleines Häuschen benötigen würde, falls die Oma versterben sollte. Den Ausweis kann entweder Oma Else noch erstellen lassen (am besten gleich bei dem netten, beratenden Schornsteinfeger) oder Herr Müller müsste als Erbe anschließend selbst den Energieausweis erstellen lassen. Ist das wirklich so?

 

Hier nun die Antwort:   NEIN, natürlich sind Erbfolger nicht verpflichtet einen Energieausweis auszustellen. … und erst recht nicht Oma Else.

Die ganzen Verwirrungen sind im Zusammenhang mit einer ziemlich komplizierten Übergangsregelung entstanden. Also, hier einmal ein Versuch die aktuell geltende Rechtslage darzustellen:

Angenommen es handelt sich um ein „reines“ Wohngebäude (so wie bei Oma Else), so ist ein Energieausweis beispielsweise fällig bei:

  • Verkauf oder
  • Neuvermietung
  • oder Neuverpachtung

Eigentümer (und Erbnachfolger) von selbstgenutzten Gebäuden (d.h. ohne Vermietungs- und Verkaufsabsichten) benötigen daher keinen Energieausweis.

 

Natürlich gibt es hier noch Ausnahmen…

  • So wird grundsätzlich bei denkmalgeschützten Gebäuden kein Energieausweis benötigt.
  • Oder anders herum, es kann ein Energieausweis (auch ohne Vermietungs- und Verkaufabsichten)  fällig werden, wenn das Gebäude  umfangreich umgebaut oder energetisch saniert wird und in diesem Zusammenhang energetische Berechnungen durchgeführt werden. Das kann beispielsweise bei der Sanierung zum KfW-Energieeffizienzhaus der Fall sein.

 

Welche Informationen können Sie nun dem Energieausweis entnehmen?

Der Energieausweis informiert über den Energieverbrauch bzw. -bedarf des gesamten Gebäudes.

Es gibt zwei Arten:

  1. den verbrauchsorientierten Energieausweis, welcher den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 36 Monate dokumentiert und
  2. den bedarfsorientierten Energieausweis, welcher auf Grundlage des theoretischen Bedarfs des Gebäudes errechnet wird.

Letzterer ist unabhängig vom Nutzerverhalten und damit direkt mit anderen Gebäuden vergleichbar. Eine Prognose des künftigen Heizenergieverbrauchs ist anhand des Energieausweises nicht unmittelbar möglich, da hier unter anderem Witterungsbedingungen und Nutzerverhalten eine Rolle spielen.

 

Energieausweis

Wann muss man den teureren Bedarfsausweis erstellen lassen?

Die Pflicht zum bedarfsorientierten Energieausweis besteht bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet und zwischenzeitlich nicht energetisch saniert worden sind. Für alle anderen Gebäude besteht die  freie Wahl zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis. (… natürlich nur bei Neuvermietung, Verkauf etc.)

Also der Erbe von Oma Else müsste für das 100-jährige unsanierte Einfamilienhaus, das nicht denkmalgeschützt ist, erst bei Verkauf einen Energieausweis erstellen lassen. Da das Gebäude 100 Jahre alt ist, wäre in diesem Fall des Verkaufs ein Bedarfsausweis erforderlich. Wenn das Haus jedoch beispielsweise vor 20 Jahren komplett auf den damals neuesten Stand saniert wurde, wären bei Verkauf sowohl Bedarfs- als auch Verbrauchsausweis zulässig. Wenn der Erbe das „alte“ Haus jedoch selbst nutzt (und energetisch nicht umfangreich saniert oder umbaut), benötigt er natürlich gar keinen Energieausweis. – Alles klar?

 

Was kostet nun der Energieausweis?

Die Kosten können in Abhängigkeit vom Gebäude und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand stark variieren. Verbrauchsausweise sind grundsätzlich kostengünstiger als Bedarfsausweise. Die Preise liegen für Ein- und Zweifamilienhäuser meistens zwischen 30 € und 500 €. Sie sehen diese Spanne ist sehr groß. – Egal für welchen Energieausweis Sie sich entscheiden, er ist grundsätzlich 10 Jahre gültig.

 

Wie seriös sind Online-Angebote zum Energieausweis?

Bisher können in Deutschland Energieausweise auch ohne Vor-Ort-Begehung durch zugelassene Energieberater ausgestellt werden. Natürlich müssen die Angaben im Ausweis trotzdem richtig und vollständig sein. Wir empfehlen, dass Sie sich vor der Beauftragung genau informieren, welchen Ausweis Sie benötigen und ob Sie überhaupt einen Ausweis benötigen. Wussten Sie, dass nicht nur der Aussteller des Energieausweises, sondern bei Mitverschulden (wissentlich oder unwissentlich) auch der Eigentümer hierfür haftbar gemacht werden kann? Als Verstoß gelten beispielsweise unvollständige oder mangelhafte Daten im Ausweis. Dies gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 15.000 € Ordnungsgeld geahndet werden.

 

Hier noch eine etwas andere Seite – die Seite des Mieters bzw. des Käufers

Potentielle Mieter bzw. Käufer haben das Recht den Energieausweis einzusehen und so den Ausweis bei ihrer Entscheidung über den Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrages zu berücksichtigen. Der Energieausweis dient hierbei lediglich der Information und sorgt für mehr Transparenz. Er verpflichtet den Eigentümer jedoch nicht zur Umsetzung der im Ausweis enthaltenen Modernisierungsempfehlungen. Potentiellen Käufern bzw. Mietern wird daher bei einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung empfohlen, zusätzlich auf bautechnische Details zu achten, wie beispielsweise Wärmedämmung (Außenwände, Kellerdecke, obere Geschossdecke bzw. Dachstuhl), Lage der Wohnung im Gebäude oder Zustand der Fenster oder Heizung.

 

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7 comments to Energieausweis für das eigene Haus

  • Markus Scholz

    Danke für die ausführlichen Informationen! Es wirklich erstaunlich, wie viele Dinge man bei diesem Ausweis beachten muss! Da blickt man oft nicht wirklich durch!

  • Ondrie Schulz

    Danke für die vielen GRATIS – Infos.
    Ist schon für den Verbraucher wichtig zu Wissen, was zu beachten ist.
    Klasse weiter so.

    Ondrie Schulz
    Folienfachberatung

    PS: Ich habe letzten Winter einen ähnl. Blogartikel im Zusammenhang mit Sonnenschutzfolien und Wärmeverlust erstellt.

  • energiepass

    Sehr schöne Erklärung und gutes Beispiel! Zur Ergänzung: Bei einer Schenkung könnte der Enkel formal darauf bestehen, dass die Oma einen gültigen Energieausweis vorlegt:) Auch wenns kaum zu glauben ist, wir hatten schon derartige Anfragen.

  • Vielen Dank für diesen Artikel über Energieausweise für ein Haus. Ich möchte gerne einen Energieausweis erhalten. Ich werde mit einem Experten sprechen, der mir hilft, mein Haus zu verbessern.

  • Ich wusste gar nicht, dass es zahlreiche Gebäude gibt, die keinen Energieausweis besitzen und, dass für zahlreiche Gebäude auch kein Energieausweis erforderlich ist. Im Anlagenbau-Engineering spielt der Energieausweis auch eine Rolle. Ebenso ist er beim Immobilienverkauf relevant.

  • Ich wusste gar nicht, dass man so viel beachten muss bei der Erstellung eines Energieausweises. Außerdem dachte ich auch immer, dass es Pflicht ist. Da wir aber Nichtwohnobjekte besitzen, spielt es schlussendlich nur für uns selbst eine Rolle. Ich hoffe, wir können hierzu gut beraten werden.

  • Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Energieausweis. Wir wollen unser Haus verkaufen und wollen jetzt herauszufinden, welche Unterlagen wir dafür brauchen. Weil wir unser Haus energetisch saniert haben, brauchen wir diesen Ausweis auch.

Kommentar zu Joachim Hussing Cancel

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