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Der Energieausweis


Der Energieausweis

Die Einführung des für jeden Immobilienverkäufer und Vermieter obligatorischen Energieausweises hat für sehr viel Verunsicherung gesorgt. Dabei ist die Sache an und für sich weitaus weniger kompliziert als ursprünglich angenommen. Und schließlich hat der Energieausweis auch seine guten Seiten. So wird aus dem Gutachten zum Beispiel ersichtlich, wo sich im Rahmen von etwaigen Modernisierungsmaßnahmen Energiekosten sparen lassen.

Der Energieausweis; Bild: ehuth / pixelio.de

Der Energieausweis; Bild: ehuth / pixelio.de

Im Energieausweis ist nicht nur eine detaillierte Beschreibung des jeweiligen Hauses enthalten, sondern auch das Datum, bis zu dem der Ausweis gültig ist. Im Energieausweis ist der Gebäudetyp genauestens beschrieben sowie die Adresse, das Baujahr des Gebäudes und die jeweiligen Baujahre der technischen Ausstattung. Bei Mehrfamilienhäusern wird des Weiteren auch die Zahl der Wohneinheiten mitangegeben ebenso wie die Gebäudenutzfläche. Auch der Einsatz erneuerbarer Energien und die Lüftung werden berücksichtigt.

Bei der Ausstellung des Energieausweises existieren zwei verschiedene Verfahren. Zum einen kann der Ausweis auf der Basis des errechneten Energiebedarfs ausgestellt werden und zum anderen auf Grund der Energieverbrauchs-Auswertung. Bei einem Energieausweis, der auf der Auswertung des Energieverbrauchs beruht, ist des Weiteren die Angabe erforderlich, ob die Darstellung auf den eigenen Erhebungen des Ausweisausstellers beruht, oder aber auf den Angaben des Hausbesitzers. In dem Fall, dass der Ausweis auf der Basis des errechneten Energiebedarfs ausgestellt wurde, ist eine farbige Skala vorhanden, die in grün bis rot markierten Feldern den Verbrauch an Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter veranschaulicht. Der nach oben weisende Pfeil gibt Aufschluss über den jeweiligen Endenergiebedarf des Hauses, während der nach unten weisende Pfeil den Jahres-Primär-Energiebedarf anzeigt. Ein Energieausweis ist nur dann gültig, wenn er abschließend mit der Unterschrift des Ausstellers versehen ist.




Darstellung des Energiebedarfs im Energieausweis

Beim im Energieausweis angegebenen Endenergiebedarf handelt es sich um den rein auf rechnerischer Basis ermittelten Energiebedarf für die Lüftung, die Warmwasseraufbereitung sowie für die Heizung. Da diesbezüglich allerdings die nutzungsabhängigen Faktoren nicht berücksichtigt wurden, ist der tatsächliche Energiebedarf nicht bekannt, weil dieser von der Häufigkeit des Gebrauchs der Energie abhängig ist, zum Beispiel davon, wie oft die Wäsche letztendlich gewaschen oder wie oft gebadet, beziehungsweise geduscht wird. Auch im Hinblick auf die Heizkosten können sich letztendlich Differenzen ergeben, da die klimatischen Bedingungen beim Ausstellen des Energiepasses auf der Basis eines deutschlandweit gültigen Mittelwertes lediglich geschätzt wurden. So kann der Energieverbrauch in kalten und langen Wintern sehr viel höher ausfallen als im Ausweis angegeben und umgekehrt bei milden und kurzen Wintern deutlich darunter liegen. Der Energieausweis erfüllt dennoch für den potenziellen Käufer einer Immobilie einen sehr nützlichen Zweck. So kann das Vergleichen der Energieausweise mehrerer am Ort befindlicher Gebäude letztendlich sehr aufschlussreich sein. Unter dem im Energieausweis angegebenen Primärenergiebedarf versteht man hingegen den Aufwand für die Zurverfügungstellung der jeweiligen ans Haus angeschlossenen Energieträger.

Durch die Darstellung dieses Wertes möchte man die Umweltverträglichkeit sowie die Energieeffizienz verdeutlichen. Je niedriger der Primärenergiebedarf, desto energiesparender ist das Haus. Für die jeweilige Berechnung wird des Weiteren auch der Transport- und Erzeugungsaufwand berücksichtigt. So werden die direkt am Gebäude installierten Solaranlagen mit dem Faktor 0 bewertet, während fossile Brennstoffe wie Erdgas oder Öl mit dem Faktor 1,1 bezeichnet werden.

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