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NEWS: Zweitwohnung in Berlin


Die Steuer für die Zweitwohnung in Berlin wird verdreifacht

Die Steuer für die Zweitwohnung in Berlin wird verdreifacht; Bild: www.clearlens-images.de / pixelio.de

Die Steuer für die Zweitwohnung in Berlin wird verdreifacht; Bild: www.clearlens-images.de / pixelio.de

Zum 01. Januar 2019 wird die Steuer für die Zweitwohnung in Berlin verdreifacht. Sie wird von derzeit 5 Prozent auf 15 Prozent der Nettokaltmiete angehoben. Grundlage der Berechnung ist, wie bisher, die Nettokaltmiete, das heißt die Grundmiete ohne Nebenkosten (Betriebs- und Heizkosten).

Begründet wird diese Steueranhebung damit, dass die Menschen bevorzugt ihren Erstwohnsitz in Berlin melden sollen, so dass Berlin hierdurch insgesamt höhere Steuereinnahmen sowie zusätzlich Einnahmen aus dem sog. Länderfinanzausgleich erzielen könnte. Damit wäre der Steuersatz im bundesweiten Vergleich im oberen Bereich zu sehen (Quelle: zweitwohnungsteuer.de). Zum Vergleich beträgt die Zweitwohnungssteuer in München nur 9 Prozent, in Hamburg sogar  nur 8 Prozent. Noch höher liegt der Steuersatz in Potsdam mit 20 Prozent. Im bundesweiten Durchschnitt liegt der Steuersatz für die Zweitwohnung bei etwa 10 Prozent.

Wieviel Anmeldungen für eine Zweitwohnung in Berlin gibt es eigentlich?

Aktuell gibt es etwa 130.000 Zweitwohnsitzmeldungen. Nur ein Teil dieser 130.000 Anmeldungen sind steuerflichtig, da es für Berufspendler oder Menschen mit “vorübergehendem” Wohnsitz in Berlin Ausnahmeregelungen gibt. Keine Ausnahmeregelung gibt es für die zahlreichen Studenten in Berlin, die in Berlin studieren und hierdurch bedingt oftmals auch über eine Zweitwohnung verfügen. Insgesamt kann man so von etwa 17.000 Zweitwohnsitzen ausgehen, die von dieser Steuererhöhung betroffen sind.

Aktuell nimmt Berlin pro steuerpflichtiger Zweitwohnung durchschnittlich 197 € ein. Insgesamt betragen die Einnahmen in Berlin pro Jahr 3,5 Millionen €.

Unabhängig hiervon ist übrigens der Fakt, ob der Erstwohnsitz sich innerhalb Berlins oder außerhalb Berlins befindet. Ebenfalls ist Steuerfestsetzung für die Zweitwohnung unabhängig vom persönlichen Einkommen oder von den wirtschaftlichen Verhältnissen. Die Steuerfestsetzung ist übrigens ebenfalls unabhängig davon, ob der betroffene “Zweitwohnsitz-Berliner” Mieter oder Eigentümer der Zweitwohnung ist. Im letzeren Fall orientiert sich die Höhe an Vergleichsmieten oder am Mietspiegel.

Wer weitere Fragen hat, kann sich direkt an das für die Steuerfestlegung der Zweitwohnung zuständige Finanzamt wenden: Fi­nanz­amt Mitte/Tier­gar­te,n Neue Ja­kob­str. 6-7, 10179 Ber­lin, Tel. (030) 9024 22-0

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