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Steuervergünstigungen für Hausbesitzer


Steuervergünstigungen für Hausbesitzer

Hausbesitzer können so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen und damit ihre Steuerlast deutlich reduzieren. Dabei wird im Rahmen der Einkommenssteuer direkt die Steuerschuld gemindert. In den meisten Fällen – beispielsweise bei den Werbungskosten – wird ansonsten ausschließlich die so genannte Bemessungsgrundlage gemindert. Haushaltsnahe Dienstleistungen ermöglichen durch diesen Abzug zu 100 Prozent eine vergleichsweise hohe Reduzierung der Steuerlast. Als Nachweis ist lediglich eine Rechnung erforderlich und der Nachweis, dass diese Rechnung per Überweisung beglichen wurde (keine Barzahlung!). Dieser Rechnungsbetrag darf natürlich auch nicht doppelt angesetzt oder anderweitig vergünstigt werden. Das heißt, der Betrag darf nicht als Betriebsausgabe, als Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden. Er darf auch nicht über andere Förderprogramme gefördert werden (KfW oder ähnliches).

Steuervergünstigungen für Hausbesitzer; Bild: Jakob Ehrhardt / pixelio.de

Steuervergünstigungen für Hausbesitzer; Bild: Jakob Ehrhardt / pixelio.de

Steuervergünstigungen für Hausbesitzer

Genau genommen umfassen die Steuervergünstigungen deutlich mehr als “nur” herkömmliche haushaltsnahe Dienstleistungen. Die folgenden drei Bereiche sind steuerlich absetzbar:

1. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Hierbei sind haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnise auf geringfügiger Basis förderfähig. So können 400-Euro-Jobs oder Min-Jobs angesetzt werden, so dass sich die tarifliche Einkommenssteuer um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen (maximal um 510 Euro) reduziert.

2. Haushaltsnahe Dienstleistungen

Andere haushaltsnahe Dienstleistungen (nicht Mini-Jobs) können die Einkommenssteuer ebenfalls um 20 Prozent (maximal 4.000 Euro) reduzieren. Dazu gehören neben typischen Hausarbeiten (wie waschen oder putzen) oder Kinderbetreuungen auch typische immer wiederkehrende Tätigkeiten im Garten, wie Rasen mähen oder Bäume verschneiden.

3. Handwerkerleistungen

Besonders interessant ist, dass auch Handwerkerleistungen die Steuerlast um bis zu 20 Prozent (maximal 1.200 Euro) reduzieren können. Handwerkerleistungen werden in der Regel von Fachfirmen durchgeführt und umfassen Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten. Typische Handwerkerleistungen sind beispielsweise das Streichen der Fenster, aber auch der Austausch der Fenster oder die Erneuerung der Heizungsanlage oder die Sanierung des Bades…

Wichtig ist dabei, dass ausschließlich die Arbeitskosten und keine Materialkosten angesetzt werden dürfen. Ebenfalls darf es keine anderweitigen Fördermöglichkeiten geben (KfW-Förderung) und es darf sich natürlich nicht um einen Neubau handeln. Insgesamt können also von der Handwerkerrechnung maximal 6.000 Euro steuerlich angesetzt werden, so dass bei 20 Prozent die sich ergebenden 1.200 Euro von der Steuer abgezogen werden können.

Diese Höchstbeträge können in der Regel pro Haushalt nur einmal jährlich in Anspruch genommen werden.

Beispielhaft sind im Folgenden nicht begünstigte Dienstleistungen aufgezählt:

  • Catering-Dienst für die Party im eigenen Haus
  • Anschaffung, Lieferung, Aufbau eines Möbelstückes
  • Müllabfuhr

Beispielhaft sind im Folgenden einzelne begünstigte Dienstleistungen aufgezählt:

  • Anlegen des Gartens oder des Gartenteiches
  • Errichten eines kleinen Kinder-Spielplatzes im Garten
  • Fenster putzen, Wohnung reinigen
  • Tapezieren
  • Bäume und Sträucher verschneiden
  • Reinigung von Dachrinnen
  • Kinderbetreuung (Hinweis: Unter Umständen Abzug als außergewöhnliche Belastung erforderlich)
  • Pflege von Angehörigen (Hinweis: Unter Umständen Abzug als außergewöhnliche Belastung erforderlich)
  • einfache Reparaturarbeiten im und am Haus
  • Umzugsdienstleistungen, wie beispielweise die Kosten der Spedition (Hinweis: Sofern der Umzug beruflich begründet ist, gehören die Umzugskosten zu den Werbungskosten.)
  • Wartung und Reparatur von Heizungsanlagen (immer ohne Materialkosten)
  • Wartung der Elektro-, Gas- oder Wasserinstallationen
  • Schlüsseldienst, falls man sich wieder einmal ausgesperrt hat, beispielsweise Kosten für den Schlüsseldienst Düsseldorf
  • Schornsteinfegerdienstleistungen
  • Kontrolle von Blitzschutzanlagen oder Feuerlöschern
  • Wartung von Fernseh- oder Stromkabeln

 

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