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Antworten auf Fragen rund um Arbeits- und Berufskleidung


Antworten auf Fragen rund um Arbeits- und Berufskleidung

Antworten auf Fragen rund um Arbeits- und Berufskleidung

Antworten auf Fragen rund um Arbeits- und Berufskleidung

In vielen Unternehmen ist das Tragen von Arbeitskleidung selbstverständlich. Berufsbekleidung dient zum einen der Außendarstellung eines Arbeitsgebers, gleichzeitig oftmals aber auch dem Schutz der Arbeitnehmer. Daher sind Arbeitskleidung und Arbeitsschuhe in vielen Bereichen wie beispielsweise im Gesundheitswesen oder im Bauwesen auch Vorschrift. Doch wie wird Berufsbekleidung steuerlich behandelt und, welche Ausgaben werden vom Finanzamt akzeptiert?

 

Was gehört alles zur Arbeitskleidung?

Die gesamte Kleidung, die zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit getragen werden muss, gehört grundsätzlich zur Berufskleidung. Können die Arbeitnehmer frei entscheiden, welche Arbeitskleidung sie tragen, dann müssen die Kosten nicht vom Arbeitgeber, sondern vom Arbeitnehmer übernommen werden.

 

Die Berufskleidung

Bei der Berufskleidung wird zwischen Kleidung, die üblicherweise in einem bestimmten Beruf getragen wird, wie der Anzug in einer Bank und zweckmäßiger Bekleidung unterschieden. Sofern der Arbeitsvertrag keine anderslautenden Vereinbarungen enthält, werden die Kosten hier vom Arbeitnehmer getragen.

 

Die Schutzkleidung

Schutzkleidung schützt Arbeitnehmer vor Witterungsbedingungen, Gesundheitsgefahren aller Art und speziell vor Arbeitsunfällen. In vielen medizinischen Berufen ist gesetzlich vorgeschrieben, Schutzkleidung zu tragen. In diesem Fall muss der jeweilige Arbeitgeber die Schutzkleidung stellen. Außerdem muss der Arbeitgeber die Kosten für die Pflege und Reinigung der vorgegebenen Arbeitskleidung aufkommen.

 

Die Dienstkleidung

Zur Dienstkleidung gehören Uniformen bei Militär, Feuerwehr oder Polizei und ebenfalls Zunftkleidung im handwerklichen Bereich. Diese Dienstkleidung und auch entsprechende Arbeitsschuhe müssen während der Arbeitszeit getragen werden. Dienstkleidung in öffentlichen Einrichtungen wird natürlich vom Arbeitgeber bezahlt und gestellt.

Vergleichbar hiermit ist die Bekleidung in Supermärkten, wo die Mitarbeiter mit einheitlicher Bekleidung in Firmenfarben auftreten. Diese Arbeitskleidung unterstützt das Marketing und das Corporate Design und sorgt für einen Wiedererkennungswert bei Kunden. Normalerweise stellt der Arbeitgeber derartige Dienstkleidung kostenlos zur Verfügung. Ist dies allerdings nicht Bestandteil des Arbeitsvertrags, dann gilt es die Gehaltshöhe, die Kleidungskosten und eine mögliche private Nutzung miteinander zu vergleichen und abzuwägen, ob der Arbeitnehmer für die Kosten aufkommen muss.

 

Kann Arbeitskleidung von der Steuer abgesetzt werden?

Kann Arbeitskleidung von der Steuer abgesetzt werden?

Kann Arbeitskleidung von der Steuer abgesetzt werden?

Berufskleidung, die rein beruflich während der Arbeitszeit getragen wird, kann als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sowohl die Anschaffung als auch die Reinigung von Uniformen, Arbeitsschuhe, Arztkittel und Amtsroben kann steuerlich abgesetzt werden. Die Entscheidung, ob es sich tatsächlich um Berufskleidung und Arbeitsschuhe handelt, obliegt schlussendlich aber dem Finanzamt.

Als Unternehmen kann Arbeitskleidung als Betriebskosten bei der Steuererklärung angegeben werden. Übernimmt der Arbeitgeber für eine einheitliche Arbeitsbekleidung die Kosten und wird eine Kleiderordnung vorgeschrieben, dann entsteht für die Arbeitnehmer kein geldwerter Vorteil. Anders ist es, wenn eine Firma sich lediglich an den Anschaffungskosten von Berufskleidung beteiligt und diese nicht zwingend erforderlich ist. Dann kann es sich um eine Zuwendung für den Arbeitnehmer handeln, die bei der Lohnsteuer und bei den Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen ist.

 

Welche Arbeitskleidung erkennt das Finanzamt an?

Alle Kleidungsstücke, die unmittelbar zur Berufsausübung erforderlich sind, werden bei der Steuererklärung anerkannt. Kann die Arbeitskleidung allerdings auch privat getragen, dann wird eine Anerkennung oftmals verweigert. Eine private Nutzung sollte ausgeschlossen sein. Das Finanzamt ist hier sehr streng. Die Entscheidung liegt beim jeweiligen Finanzbeamten.

 

Werden Reinigungskosten anerkannt?

Sofern es sich um notwendige Arbeitskleidung handelt, können auch Reinigungskosten abgesetzt werden. Als Nachweis einer professionellen Reinigung sollte die Quittung aufbewahrt werden. Sogar eine private Reinigung kann anteilig steuerlich geltend gemacht werden.

 


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