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Wohnkomfort im Alter


Finanzielle Unterstützung und Förderung von Umbaumaßnahmen im Alter

Finanzielle Unterstützung und Förderung von Umbaumaßnahmen im Alter

Finanzielle Unterstützung und Förderung von Umbaumaßnahmen im Alter

Mit dem Alter wird es immer schwieriger, die alltäglichen Aufgaben und Erledigungen zu meistern. Die Gelenke schmerzen, häufig führt auch eine Erkrankung zur eingeschränkten Mobilität, etwa Arthritis. Dennoch muss selbstverständlich im Haushalt gewährleistet sein, alle Ebenen problemlos zu erreichen und sich selbst versorgen zu können.

Dieser Beitrag soll zeigen, welche Mittel hinsichtlich einer Förderung in Anspruch genommen werden können.

Barrierefreiheit im Haushalt

Gerade im Alter ist es wichtig, so viel wie möglich noch eigenständig erledigen zu können. Schließlich möchte man den Angehörigen und Bekannten nicht über Maß zur Last fallen, außerdem bedeutet Bewegungsfreiheit auch immer ein Stück an Selbstverwirklichung und Eigenständigkeit. Aus diesem Grunde ist es möglich, für einen Teil der Kosten von der Pflegeversicherung einen Zuschuss zu erhalten. Dabei wurde die Einteilung des Zuschusssystems zum 01.01.2017 von den bekannten “Pflegestufen” auf sogenannte “Pflegegrade” umgestellt. Pflegegrad 1 greift bereits bei einer “geringen Beeinträchtigung der Selbständigkeit”. Das bedeutet, dass man bei Pflegegrad 1 durchaus noch weitgehend selbständig ist und sich selbst noch gut versorgen kann. Lediglich eine kleine Hilfe zur Bewältigung des Alltags ist erforderlich. Das könnte beispielsweise eine Einkaufshilfe, eine Haushaltshilfe oder ein Alltagsbegleiter sein.

Damit gibt es als Unterstützung zwar kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, jedoch 125 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

 

Weitere Fördermöglichkeiten gibt es bereits bei Pflegegrad 1 für

  • altersgerechte Wohnraumanpassung
    • bis zu 4.000 € Zuschuss, bei Genehmigung durch die Pflegekasse
      • Beispielsweise für den Einbau eines Treppenlifts im Haus, den Umbau der Badewanne zur Dusche, alle Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung.
  • medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
    • bis zu 23 € monatlicher Zuschuss, als technisches Pflegehilfsmittel für den Anschluss und den Betrieb eines Hausnotrufs
    • 40 € monatlich für den Verbrauch von Pflegehilfsmitteln, wie beispielsweise Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Einmalhandschuhe, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz, Einwegschutzschürzen
    • kostenlose medizinische Hilfs- und Pflegemittel, wie beispielsweise Inkontinenzhilfsmittel (hier gibt es Listen bei den Krankenkassen)
  • Pflegekurse für Angehörige
    • die Kosten werden für Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen übernommen
  • Beratung und Beratungsbesuche
    • kostenlos – zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung, zum altersgerechten Wohnungsumbau
    • kostenlose Beratungsbesuche von Pflegekräften
  • Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder Senioren-Wohngemeinschaften
    • 1.500 € als einmaliger Einrichtungszuschuss (bei 4 Bewohnern)
    • 214 € monatlicher Zuschuss für die Beschäftigung einer Organisationshilfe

 

Hilfsmittel für mehr Mobilität

Verschiedene Hilfsmittel unterstützen im täglichen Alltag. Oftmals müssen die Kosten dabei selbst getragen werden. In Einzelfällen gibt es einen Zuschuss über ein Rezept. Dies betrifft:

  • Gehilfen
  • Rollatoren
  • Rollstühle
  • Elektromobile / Scooter
    • Wenn das Elektromobil eine “Hilfsmittelnummer” besitzt und damit als anerkanntes Hilfsmittel gilt, können die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden – sofern ein Rezept vorliegt
  • Treppenlift
    • bis zu 4.000 € Zuschuss, sofern die Pflegekasse diese wohnumfeldverbessernde Maßnahme genehmigt.

 

Weitere Fördermöglichkeiten zum Abbau von Barrieren und zur Erhöhung des Wohnkomforts im Alter

Umbaumaßnahmen im Alter; Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Umbaumaßnahmen im Alter; Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Bei der Barrierereduzierung und dem altersgerechten Umbau des Hauses oder der Wohnung kann auch eine Förderung der KFW Bank helfen, denn die staatseigene Förderbank hat eigens ein Programm aufgelegt, um altersgerechtes Wohnen zu gewährleisten.

Unter der Programmnummer 455-B wird jener Bereich des Wohnens gefördert, der gerade bei Altbauten nur bedingt für Zukunft ausgelegt wird. Dabei ist für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung ein Zuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 € pro Wohnung möglich. Bei Erreichen des KfW-Standards “Altersgerechtes Haus” ist sogar ein Zuschuss von 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 € möglich.

Alternativ gibt es für den altersgerechten Umbau auch die Möglichkeit einen zinsgünstigen Kredit aufzunehmen (KfW-Programm 159). Dieser umfasst bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Dieser kann zur Beseitigung von Barrieren genutzt werden aber auch als Ergänzung beim Kauf umgebauten Wohnraums dienen, etwa bei einem Umzug im Alter. Der effektive Jahreszins liegt derzeit bei 0,78 Prozent.

Das wird gefördert

  • Zugangswege zum Gebäude, aber auch die Schaffung von mehr Bewegungsfläche im Eingangsbereich wird gefördert.
  • Umbau des Eingangsbereichs bzw. des Wohnungszugangs
  • Des Weiteren werden die Mittel zur Nachrüstung von Aufzugsanlagen bereitgestellt, vor allem aber der Kauf und die Installation von Treppenliften ist ein großes Thema.
  • Abbau von Schwellen
  • Auch Teil dieses Programms ist die veränderte Raumaufteilung, um auch im Bad allein und selbständig agieren zu können. Hier kann man sich vor allem auf bodengleiche Duschplätze fokussieren, was gerade bei Gelenkerkrankungen von Vorteil ist.
  • Badumbau
  • neue Kommunikationsmöglichkeiten im Alltag (Antriebssystemsysteme für Rolläden etc.)
  • Wichtig für Laien ist zudem die Förderung von Fachberatungen durch Experten, die alle Bereiche des Hauses begutachten und die Einzelmaßnahmen planen. So können Sie sicherstellen, dass jeder Bereich den technischen Mindestanforderungen entspricht, die Durchführung nur von erfahrenen Bauunternehmen geleitet wird.

Ausgenommen sind jedoch Ferienimmobilien, ebenso die Nachfinanzierung von bereits begonnenen oder abgeschlossenen Vorhaben – die Beantragung läuft problemlos über die jeweilige Hausbank.

 

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