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Förderung Erneuerbarer Energien – Marktanreizprogramm mit neuen Konditionen


Förderung im Marktanreizprogramm

Seit August 2012 gibt es im Marktanreizprogramm (MAP) neue und verbesserte Förderkonditionen. Gefördert werden Hausbesitzer, die in ihrem Bestandsgebäude die alte Heizungsanlage gegen eine neue Anlage austauschen und hierbei auf erneuerbare Energien setzen. 

Ziel ist es, laut Aussage des Bundesumweltministers Peter Altmaier, dass der Umstieg auf erneuerbare Energien bei der Heizung und Warmwasserbereitung für Hausbesitzer noch attraktiver wird.

Daher möchte das “neue” Marktanreizprogramm nun insbesondere verstärkt die privaten Investitionen zur Wärmenutzung in Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser fördern und erhöhte die Fördersätze für kleinere Anlagen.

 

Förderung Erneuerbarer Energien - Marktanreizprogramm

Förderung im Detail:

 

Die schlechte Nachricht:

Nach wie vor werden bei Ein- und Zweifamilienhäusern nur Anlagen im Bestandsgebäude gefördert. Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien im Neubau gibt es nicht. Bei Neubau ist der Bauherr und künftige Hausbesitzer nach dem EEWärmeG ohnehin seit 01.01.09 verpflichtet erneuerbare Energien einzusetzen (oder entsprechende Ersatzmaßnahmen durchzuführen), so dass eine Förderung weiterhin nicht vorgesehen ist. Die Förderung konzentriert sich daher verstärkt auf den Gebäudebestand.

Folgende Änderungen in der Förderung erneuerbarer Energien gibt es seit dem 15. August 2012:

Neue und höhere Mindestbeiträge, so dass teilweise bis zu 400 € höhere (nicht rückzahlbare) Zuschüsse als Basisförderung möglich sind. Die Zuschusshöhe ist abhängig von der Größe der Anlage.

  • Gefördert werden thermische Solaranlagen (bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche), Biomassekessel und Wärmepumpen (bis 100 kW Nennwärmeleistung)

Bei Einsatz innovativer Techniken oder bei Kombination mit innovativen Techniken sind höhere Boni möglich.

  • Beispiel 1: Pelletheizung + thermische Solaranlagen zur reinen Warmwasserbereitung = 500 € Bonus
  • Beispiel 2: Wärmepumpe + thermische Solaranlage zur reinen Warmwasserbereitung =  500 € Bonus
  • Beispiel 3: Wärmepumpe + gut gedämmtes Gebäude = Effizienzbonus
  • Beispiel 4: Wärmepumpe + Pufferspeicher mit bestimmter Mindestgröße = 500 € Bonus



Bei Nachrüstung bestehender Biomasseanlagen (Pelletheizung, Scheitholzvergaserkessel u.ä.) durch Anlagenteile zur Emssionsminderung sind 750 € Zuschuss möglich. Übrigens gibt es hier erstmal eine Neuregelung auch für den Einsatz im Neubau (!!!): Ein Zuschuss von 850 € ist möglich.

Für größere Anlagen gibt es weitere neue Fördermöglichkeiten. Teilweise haben so Wohnungseigentümer oder Vermieter in Mehrfamilienhäusern noch attraktivere Fördermöglichkeiten. Dies gilt insbesondere bei Nutzung größerer solarthermischer Anlagen bzw. Heizungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung ab 100 kW. Für diese Gebäude gibt es teilweise auch Fördermöglichkeiten bei Neubau.

Keine Veränderung sind in Bezug auf die bereits bestehende Förderung von Kraftwärmekopplungsanlagen (BHKW) vorgesehen.

 

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