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Brandschutz beim Umbau: Worauf Eigentümer in Wohngebäuden achten müssen


Brandschutz beim Umbau: Worauf Eigentümer in Wohngebäuden achten müssen

Brandschutz beim Umbau: Worauf Eigentümer in Wohngebäuden achten müssen

Unabhängig davon, ob es der Dachausbau, eine Grundrissänderung oder die energetische Sanierung ist – Eigentümer:innen, die in ihr bestehendes Wohngebäude investieren, verändern damit fast immer auch die sicherheitsrelevante Struktur.

Das Thema Brandschutz bleibt jedoch oft unbeachtet. Die baulichen Eingriffe können jedoch unmittelbare Auswirkungen auf Fluchtwege, Feuerwiderstand oder die Rauchentwicklung haben.

Gerade bei älteren Gebäuden, die nicht nach den aktuellen Standards errichtet wurden, ist eine vorausschauende Prüfung somit unverzichtbar. Umbauen heißt in diesem Kontext nicht nur neu gestalten, sondern auch Verantwortung übernehmen.

 

Baurechtliche Grundlagen: Welche Vorschriften für Wohngebäude gelten

Der Brandschutz im Wohnbau ist in Deutschland durch die Landesbauordnungen geregelt. Diese unterscheiden sich in den Details, verfolgen aber einheitliche Grundprinzipien.

Entscheidende Faktoren für die jeweiligen Anforderungen stellen die Gebäudeklasse, die Nutzung sowie die Art der baulichen Veränderung dar. Ein Dachgeschossausbau oder eine Aufstockung führen beispielsweise in vielen Fällen dazu, dass das Gebäude in eine höhere Klasse fällt. Dies geht wiederum mit zusätzlichen brandschutztechnischen Anforderungen einher.

Unabhängig davon gilt bundesweit die Pflicht, Rauchwarnmeldern in Aufenthaltsräumen und Fluren zu installieren. Elektrische Anlagen müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Geregelt wird dies unter anderem im Rahmen der DIN VDE 0100 und DIN 18015. Für Bauteile und deren Feuerwiderstand sind daneben die DIN 4102 sowie die DIN EN 13501-2 maßgeblich.

 

Das sind die typischen Schwachstellen bei Modernisierungen

Werden bestehende Gebäudebestandteile verändert oder neue Elemente hinzugefügt, entstehen häufig unbeabsichtigt neue Schwachstellen.

Besonders häufig treten solche Probleme auf bei:

  • nachträglichen Deckendurchbrüchen ohne feuerhemmende Abschottung
  • nicht brandschutzkonformen Dämmstoffen in Wand- oder Dachdämmungen
  • einer fehlenden Trennung der Nutzungseinheiten bei Mehrfamilienhäusern
  • alten Elektroinstallationen, die beim Umbau nicht angepasst werden

In professionellen Projekten, wie dem Objektbau und bei Bürogebäuden, ist die Abstimmung auf aktuelle Brandschutzanforderungen Standard. Im privaten Bereich hingegen liegt die Verantwortung bei dem Bauherrn. Auch bei Teilmodernisierungen bilden da keine Ausnahme.

 

Brandschutz beim Umbau: Worauf Eigentümer in Wohngebäuden achten müssen

Brandschutz beim Umbau: Worauf Eigentümer in Wohngebäuden achten müssen

Mehr Sicherheit dank frühzeitiger Planung

Eigentümer:innen, die sich rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzen, sorgen nicht nur für mehr Sicherheit, sie profitieren auch von mehr Klarheit im Rahmen des Genehmigungsprozesses.

Folgende Maßnahmen gelten als empfehlenswert:

  • Verwendung klassifizierter Baustoffe: Baustoffe der Klassen A1 oder B1 (also nicht oder schwer entflammbar) reduzieren das generelle Brandrisiko.
  • Erhalt und Sicherung von Rettungswegen: Fenster und Türen müssen als Fluchtweg nutzbar sein.
  • Abschottung technischer Durchführungen: Rohre, Leitungen oder Lüftungskanäle dürfen bei Wand- oder Deckendurchbrüchen keine Ausbreitung von Bränden ermöglichen.
  • Erweiterung der Rauchwarnmelder-Pflicht auf die neu geschaffenen Räume.
  • Sorgfältige Dokumentation aller Maßnahmen, insbesondere bei Eigenleistungen.

 

Wann ist professionelle Unterstützung sinnvoll?

Ein formelles Brandschutzkonzept ist bei Einfamilienhäusern in der Regel nicht vorgeschrieben. Bei komplexeren Umbauten oder bei einem gleichzeitigen Einbau mehrerer neuer Nutzungseinheiten ist jedoch eine Beratung durch zertifizierte Brandschutzplaner:innen sinnvoll.

Auch viele Architekturbüros arbeiten mittlerweile mit solchen Expert:innen zusammen. Relevant ist dies vor allem, wenn tragende Bauteile betroffen sind oder ein Bauantrag erforderlich wird.

 

Praktische Investition in Sicherheit und Substanz

Der Brandschutz in Wohngebäuden sollte nicht nur als theoretische Vorschrift angesehen werden. Er stellt eine ganz praktische Investition in Sicherheit und Substanz des Eigenheims dar.

Diejenigen, die bei den Umbauten sorgfältig prüfen, wie sich die baulichen Veränderungen auf die Entstehung und die Ausbreitung von Bränden auswirken könnten, schützen sowohl sich selbst als auch ihre Mitbewohner:innen und die Nachbarschaft.

Zudem lassen sich auf diese Weise spätere Pflichten zur Nachrüstung vermeiden und im besten Fall sogar Versicherungsbedingungen optimieren. Eine vorausschauende Planung zahlt sich also gleich mehrfach aus.


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