Die Steuer für die Zweitwohnung in Berlin wird verdreifacht Zum 01. Januar 2019 wirde die Steuer für die Zweitwohnung in Berlin verdreifacht. Sie wird von derzeit 5 Prozent auf 15 Prozent der Nettokaltmiete angehoben. Grundlage der Berechnung ist, wie bisher, die Nettokaltmiete, das heißt die Grundmiete ohne Nebenkosten (Betriebs- und Heizkosten). […]