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Flüssiggastank aufstellen – Aufstellungsvarianten und rechtliche Vorschriften


Flüssiggastank aufstellen – Aufstellungsvarianten und rechtliche Vorschriften

Flüssiggastank aufstellen – Aufstellungsvarianten und rechtliche Vorschriften

Flüssiggastank aufstellen – Aufstellungsvarianten und rechtliche Vorschriften

Der fossile Energieträger Flüssiggas bekommt aufgrund seiner klimafreundlichen Eigenschaften und seines guten Heizwertes immer mehr Bedeutung. Doch wer einen Flüssiggastank kaufen möchte, sollte sich vorab überlegen, wo und wie dieser Tank auf dem Grundstück aufgestellt werden kann.

Vor der Installation eines Flüssiggastanks gilt es, sich daher mit zahlreichen Regelungen und Vorschriften vertraut zu machen. Sie erleichtern die gesetzeskonforme Planung und Errichtung, setzen Wartungsintervalle fest und gewährleisten so einen sicheren Betrieb der Anlage.

 

Aufstellungsmöglichkeiten für einen Flüssiggastank und deren wichtigste Regularien

Der Flüssiggastank wird ortsfest an der Stelle seiner Nutzung installiert – das ist in den meisten Fällen auf dem Grundstück des Hausbesitzers – und mit der Energieversorgung des Hauses verbunden.

Für die Aufstellung gibt es verschiedene Möglichkeiten, deren Vor- und Nachteile individuell abgewogen werden sollten. Hier fließen die gesetzlichen Vorgaben, die Kosten für die Erstaufstellung sowie rein praktische Überlegungen und nicht zuletzt die Frage der Ästhetik des Außenbereiches mit ein.

Weitere grundsätzliche Aspekte sind die jederzeit gute Erreichbarkeit für Befüllung und Wartung, sowie die Einhaltung der Abstände und Schutzzonen.

1. Oberirdische Aufstellung

Ist das Platzangebot ausreichend, ist die oberirdische Aufstellart die kostengünstigste, denn es wird für die Standfestigkeit nur eine auf einem Schotterbett (250 mm dick) sicher gegründete Betonplatte (200 mm dick) benötigt.

Sicherheitsabstände zu Haus, Türen und Fenstern sowie dem Nachbargrundstück müssen eingehalten werden, sowie die Standardlänge der Befüllungsschläuche von 25 m bedacht.

2. Unterirdische, erdgedeckte Aufstellung

Der Flüssiggastank kann unterirdisch versenkt werden, sodass nur noch der Domdeckel aus der Erde herausschaut. Die bedeckende Erdschicht muss hier mindestens 500 mm dick sein, das gründende Sandbett für den Tank sollte 200 mm betragen. Der Sicherheitsabstand zu unterirdischen Leitungen oder Fundamenten ist auf mindestens 800 mm festgelegt.

Es ist die optisch unauffälligste Lösung, die allerdings die aufwendigsten Vorarbeiten benötigt. Ist der Grundwasserspiegel sehr hoch, sind spezielle Vorkehrungen zur Auftriebssicherung zu treffen. Wird der Tank in einem hochwassergefährdeten Gebiet verbaut, so benötigt er zusätzlich eine bauaufsichtliche Genehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz.

Flüssiggastank aufstellen – Aufstellungsvarianten und rechtliche Vorschriften

Flüssiggastank aufstellen – Aufstellungsvarianten und rechtliche Vorschriften

3. Halb oberirdische Aufstellung

Der Tank kann anteilig in die Erde eingebracht werden, sodass nur die obere Hälfte herausschaut. So ist es leichter, ihm seine Präsenz zu nehmen und ihn durch Pflanzen optisch besser in die Gartenlandschaft zu integrieren.

Es gelten für beide Anteile die jeweiligen Vorschriften der über- bzw. unterirdischen Aufstellart.

4. oberirdisch in Räumen

Ein Flüssiggastank kann in Räumen oberhalb der sogenannten Erdgleiche aufgestellt werden, jedoch niemals in Kellerräumen, denn die Lagerung unter Erdniveau ist für diesen Brennstoff verboten. Sowohl eine feuerbeständige Abtrennung zu anderen Räumen ist Vorschrift, als auch darf der gewählte Innenraum nur von außen erreichbar sein (diese Tür muss nach außen zu öffnen sein) und keinen direkten Zugang zum Haus haben.

In geschlossenen Räumen muss mindestens 50 cm Abstand zur Wand für die Bedienung gewährleistet sein, in Räumen mit Wandöffnungen mindestens 1 m.

Wird der Flüssiggastank auf einem Garagendach, einem Podest oder ähnlichem platziert, so muss eine gefahrlose Erreichbarkeit zu jedem Zeitpunkt gegeben sein.

 

Grundsätzliche Vorschriften über die Aufstellung eines Flüssiggastanks – ein Überblick

Das Aufstellen eines Flüssiggastanks ist grundsätzlich an allen Stellen erlaubt, wo gesetzlich geregelte Schutzzonen und Mindestabstände eingehalten werden können. Ausgenommen sind aus Sicherheitsgründen Flucht – und Rettungswege, Notausgänge, Durchfahrten, Durchgänge und Treppenhäuser.

Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von der Größe des Tanks und grundsätzlich von der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes ab und muss im Vorfeld abgeklärt werden. In den allermeisten Fällen ist eine Größe bis 2,9t genehmigungsfrei.

Die Installation und der Anschluss an das Haus müssen von erfahrenen Fachhandwerkern durchgeführt werden.

Da es immer möglich ist, dass beim Befüllen oder Betreiben des Flüssiggastanks geringe Mengen Gas austreten, sind Schutzzonen einzuhalten, in welchen sich keine Zündquellen und sogenannte Brandlasten (brennbares Material) befinden dürfen. Einen Meter um den Deckel herum liegt die Zone 1, diese ist zu jeder Zeit freizuhalten.

Drei Meter Abstand muss zu den speziellen Zeiten des Befüllvorgangs gehalten werden (Zone2). In diesem Bereich dürfen keine Öffnungen wie Fenster, Türen, Lüftungen oder Kanaleinläufe sein.

Gesetzlich festgelegt sind Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, äußere Prüfungen alle 2 Jahre und innere Prüfungen alle 10 Jahre. Im 8-Jahresrhythmus muss der Gaszähler geeicht und eventuell getauscht werden und ebenfalls alle 10 Jahre steht eine Prüfung der Rohrleitungen an.

Diese Übersicht gilt den wichtigsten Regelungen zur Aufstellung eines Flüssiggastanks. Um vollständig informiert zu sein, und auch für individuelle Detaillösungen Rechtssicherheit zu haben, findet sich das gesamte Regelwerk in den technischen Regeln für Flüssiggas (TRF), welche der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) und der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) dort festgehalten haben.


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