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Durchschnittswerte der Stromkosten und Gaspreise zum Vergleich


Vergleich der Stromkosten und Gaspreise mit typischen Durchschnittswerten

Die Stromkosten sowie die Öl- und Gaspreise steigen jährlich. Jeder von uns zahlt einen bestimmten Betrag, doch wie hoch ist dieser Betrag wirklich? Ist der eigene Verbrauch eher als sparsam zu bewerten oder doch eher als verschwenderisch einzustufen? Zum Vergleich der Stromkosten sind im Folgenden typische Durchschnittswerte aufgeführt.

Vergleich der Stromkosten

Die Stromkosten hängen von zahlreichen Parametern ab, so beispielsweise von

  • der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
  • der Größe der Wohnung (bei besonders großen Wohnungen eventuell einen Zuschlag einrechnen)
  • dem Kochen mit Strom (oder alternativ mit Gas oder „gar nicht“ kochen)
  • der Warmwasserbereitung über elektrische Durchlauferhitzer oder elektrische Boiler
  • dem Betrieb von Umwälz- oder Zirkulationspumpen für die Heizung bzw. Warmwasserbereitung (falls noch keine Hocheffizienzpumpen eingesetzt werden, ist hier ein Zuschlag von etwa 300 kWh bis 600 kWh bzw. von 72 bis 144 Euro anzusetzen)
  • Betrieb außergewöhnlicher Stromverbraucher (Wasserbett, Sauna, Solarium, Whirlpool, Aquarien/Terrarien etc.)

 

1. Vergleich der Stromkosten pro Jahr (mit Kochen, ohne Warmwasser, ohne Umwälz-/Zirkulationspumpen)

Tabelle 1 - Vergleich der Stromkosten

 

2. Vergleich der Stromkosten pro Jahr (mit Kochen, mit Warmwasser, ohne Umwälz-/Zirkulationspumpen)

Tabelle 2 - Vergleich der Stromkosten

 

3. Vergleich der Stromkosten pro Jahr (ohne Kochen, ohne Warmwasser, ohne Umwälz-/Zirkulationspumpen)

Tabelle 3 - Vergleich der Stromkosten


4. Vergleich der Stromkosten pro Jahr (ohne Kochen, mit Warmwasser, ohne Umwälz-/Zirkulationspumpen)

Tabelle 4 - Vergleich der Stromkosten

 

Diese angeführten Werte dienen lediglich der Orientierung. Bei hier nicht angeführten Verbrauchern sind möglicherweise einzelne Zuschläge erforderlich.

Nachtspeicherheizungen (die ebenfalls mit Strom betrieben werden), können grundsätzlich nicht mit einberechnet werden, da es hierfür gesonderte Tarife gibt. Diese Stromkosten sind mit typischen Heizkosten einer Öl-, Gas-, Pellet- oder Fernwärmeheizung zu vergleichen.

Grundsätzlich wird natürlich jede Form einer elektrischen Zusatzheizung die gesamten Stromkosten enorm nach oben treiben.

Zur Berechnung der Stromkosten wurde in den Tabellen ein Preis 0,24 Cent pro Kilowattstunde angenommen. Das ist ein derzeit sehr günstiger Strompreis. Günstigere Tarife sind kaum noch möglich. Hier lohnt es sich regelmäßig ein Stromkosten Vergleich durchzuführen.

 

Vergleich der Gaspreise

Die Gaspreise sind in den letzten Jahren ebenfalls deutlich gestiegen. Das statistische Bundesamt ermittelte allein von 1990 bis 2011 eine Gaspreissteigerung für Haushaltskunden von etwa 2,9 Cent auf 5,1 Cent je Kilowattstunde. Das bedeutet einen Zuwachs um ca. 75 Prozent.

Gaspreisentwicklung; Quelle: destatis

Abb: Gaspreisentwicklung; Quelle: destatis

Die „typischen“ Gesamtkosten sind abhängig von Nutzung (Heizung, Warmwasser, Kochen). Der Hauptverbrauch ist natürlich im Bereich der Beheizung einer Wohnung anzusehen. Dieser wiederum ist davon abhängig wie groß diese Wohnung ist und wie gut (oder schlecht) der energetische Standard ist. … und nicht zuletzt bedeutet jedes Grad höhere Raumtemperatur ungefähr 6 Prozent höhere Heizkosten im Winter.

Einfach Gaspreise selbst vergleichen lohnt sich daher – analog zum Strompreisvergleich. Beim Vergleich der Gaspreise ist sogar ein deutlich höheres Einsparpotential im Vergleich zu den Stromkosten möglich.

 

Neuregelungen

Inzwischen ist Einiges im Bereich der Stromkosten und Gaspreise verbraucherfreundlicher geworden.

Zum Anbieterwechsel greifen seit 2012 Neuregelungen aus dem „Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften“. Hierbei ist vorgeschrieben, dass innerhalb von maximal 3 Wochen nach der Ummeldung der Wechsel zum anderen Strom- oder Gasanbieter komplett vollzogen sein muss. Eine Abweichung von dieser 3-Wochenfrist ist danach nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Ferner gelten seit 2012 neue Informationspflichten der Anbieter. So sind vor allem künftig auf jeder Rechnung Kündigungstermine und Kündigungsfristen anzugeben. Das ist besonders von Bedeutung, wenn ein längerfristiger Vertrag abgeschlossen wurde.

Sollte alles „nicht passen“ und keine Einigung mit dem Energieversorger möglich sein, so gibt es inzwischen auch eine Schichtungsstelle Energie für außergerichtliche Schlichtungsverfahren.

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Fazit

Es wird zwar nichts billiger, aber durchaus transparenter. Umso mehr lohnt sich ein regelmäßiger Vergleich der Stromkosten und Gaspreise.


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