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2022: Das ändert sich alles für Mieter und Vermieter


2022: Das ändert sich alles für Mieter und Vermieter

2022: Das ändert sich alles für Mieter und Vermieter

2022: Das ändert sich alles für Mieter und Vermieter

Sowohl Vermieter als auch Mieter müssen sich im Jahr 2022 auf einige Veränderungen einstellen, ob im Hinblick auf die Energiekosten, den Wohnungsmarkt oder die Heizkosten. Für Mieter wird das Jahr 2022 dabei jedoch laut den Aussagen von Experten eher erfreulich, auch, wenn der lang ersehnte große Wurf noch ausbleibt.

 

Noch immer herrscht in Deutschland ein großes Wohnproblem, sodass es sogar für Besser- und Normalverdiener kontinuierlich schwieriger wird, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Mietervereine fordern aus diesem Grund weitere grundlegende Veränderungen, die eine wirkliche Verbesserung für Mieter darstellen, wie zum Beispiel ein Mietenstopp für einen Zeitraum von sechs Jahren.

 

Mieter oder Vermieter, die Probleme im Zusammenhang mit ihrer Mietsache erleben, profitieren im Übrigen stets durch eine fachmännische Beratung, die beispielsweise ein  Anwalt für das Mietrecht in München bietet.

 

Mietpreisbremse wird verlängert

Im Jahr 2022 wird die Mietpreisbremse verlängert, was für die Mieterseite in diesem Jahr mit Sicherheit die wichtigste Veränderung darstellt. Die Verlängerung ist von der neuen Ampel-Koalition dabei bis zum Jahr 2029 geplant. Damit wird das Ziel verfolgt, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, da eine Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung nur noch bis zu einem maximalen Prozentsatz möglich ist.

 

Daneben plant die neue Regierung ein Absenken der Kappungsgrenze, was für die Mieter ebenfalls eine positive Nachricht darstellt. Innerhalb von drei Jahren soll die Miete durch die Vermieter dadurch nur noch um höchstens elf Prozent erhöht werden können. Der bisherige Maximalwert betrug dagegen noch 15 Prozent. Besonders Bestandsmieter erfahren durch diese Kappungsgrenze so einen wichtigen Schutz. Die Mietpreisbremse stellt dagegen nur einen Vorteil dar, wenn ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird.

 

2022: Das ändert sich alles für Mieter und Vermieter

2022: Das ändert sich alles für Mieter und Vermieter

Einführung der Mietspiegelpflicht

Vermieter und Mieter müssen in der Mitte des Jahres eine weitere Veränderung beachten – es findet dann nämlich eine Reform des Mietspiegelrechts dar. Das bedeutet, dass es für Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtend ist, einen Mietspiegel zur Verfügung zu stellen, ein qualifizierter Mietspiegel, der auf wissenschaftlichen Standards basiert, ist ab 100.000 Einwohner nötig.

 

Der Mietspiegel soll generell eine Hilfe bei der Einschätzung von Mietpreisen darstellen. Diejenigen, die den Umzug in eine neue Stadt planen, wissen schließlich in der Regel nicht, welche marktüblichen Mieten in den unterschiedlichen Vierteln angemessen sind.

 

Durch den Mietspiegel werden die ortsüblichen Mieten angegeben, sowie auch die Durchschnittsmieten. Verglichen werden die verschiedenen Wohnungen dabei nach ihrer Lage, der Ausstattung, der Größe und dem Baujahr.

 

Kosten für CO2 Steuer werden geteilt

In Zukunft findet eine Aufteilung des CO2-Preises statt – für Vermieter stellt dies einen Nachteil dar, denn die Steuer musste zuvor vollständig von den Mietern erbracht werden. Ab der Mitte des Jahres 2022 teilen sich die beiden Parteien die anfallenden Kosten.

 

Jedoch können die Mieter auf die spezifische Heizungsart keinerlei Einfluss nehmen. Der Wunsch der Mietervereine bestand jedoch eigentlich darin, dass die Steuer vollständig von Vermieterseite beglichen werden muss, da diese auch darüber entscheiden, ob der Einbau einer umweltfreundlichen Heizung vorgenommen wird.

 

Mehr Übersicht über die Heizkosten

Die neue Heizkostenverordnung sorgt dafür, dass den Mietern nun eine größere Übersicht über ihre Heizkosten geboten wird.

 

Der Vermieter muss ihnen über den Energieverbrauch von Warmwasser und Heizung einen monatlichen Überblick gewähren, wenn fernablesbare Messgeräte vorliegen. Somit besteht nun eine Informations- und Mitteilungspflicht für die Vermieter. Dass sämtliche Messgeräte aus der Ferne abgelesen werden können, soll bis Ende des Jahres 2026 realisiert werden.


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