Externe Suche

Themen

Diese Seite weiter empfehlen

Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung


Die Wohnflächenberechnung

Jeder, der ein Bauvorhaben hat, ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder auch mieten möchte, der muss sich mit der Wohnflächenberechnung beschäftigen. Die Größe, die dabei herauskommen wird, zeigt an, wie lohnenswert das Vorhaben sein kann. Eine korrekte Wohnflächenberechnung stellt somit eine grundlegende Größe dar, die auch bei der Finanzierung, also bei der Kreditvergabe oder bei der Höhe der Miete und der Betriebskosten, eine sehr große Rolle spielen wird.

Wohnflächenberechnung; Foto: Ernst Rose / pixelio.de

Die Wohnflächenberechnung; Foto: Ernst Rose / pixelio.de

Neuregelungen zur Wohnflächenberechnung

Seit 2004 hat sich in der Berechnungsvorschrift eine grundlegende Änderung ergeben, die sonst geltende Wohnflächenberechnung nach der II. Berechnungsverordnung ist durch die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung ( WoflV.) ersetzt worden. Einige kleine Änderungen kommen seitdem zum Tragen, die es vorher so gar nicht gab.

Wichtig ist zunächst zu wissen, dass zu der Wohnfläche auch nur die Räume oder Flächen zählen, die bewohnt werden. Ein Keller oder ein unausgebauter Dachboden gehören hier schon einmal nicht hinzu, sie werden von der Fläche her nicht erfasst, sie finden sich bei der so genannten Nutzfläche wieder, die aber nicht zur Wohnfläche nach WoFlV. zählt. Um die Wohnfläche dann jetzt berechnen zu können, werden von den Räumen oder Raumteilen die eine lichte Höhe von mehr als zwei Meter haben, die kompletten Summen addiert. Ist die lichte Höhe zwischen einem und zwei Metern, dann wird die Grundfläche zur Hälfte dazugerechnet und bei einer lichten Höhe von weniger als einem Meter wird die Fläche nicht berücksichtigt werden. Das ist gerade im Dachgeschoss sehr interessant zu wissen, da es hier naturgemäß Dachschrägen geben kann. Die lichte Höhe ist das Maß, was zwischen den bekleideten Bauträgern liegt, also das Fertigmaß.




Veränderungen in der Berechnung treten ebenfalls in dem Bereich der Balkone, Dachterrassen, Loggien und Terrassen auf. Hier werden seit dem Jahr 2004 die Grundflächen nur noch maximal bis zu 50 % angerechnet, wobei die Qualität und die Bewertung dieser, die an Anrechnung zur Wohnfläche noch mindern könnten.

 

Ähnliche Beträge zum Thema Wohnflächenberechnung


1 comment to Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung

  • Macus

    Die Flächenberechnungen in Deutschland sind ja ziemlich kompliziert. Wenn man so mit einem Meterstab eine Wohnung ausmessen will, ist man ja “ewig” beschäftigt. Seit ich einen Lasermesser habe, geht es schneller und komfortabler. Er misst nur, sondern hilft auch noch beim rechnen…

Kommentar

You can use these HTML tags

<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

  

  

  

* Die Datenschutzbedingungen werden akzeptiert.