Externe Suche

Themen

Diese Seite weiter empfehlen

Umzug in die neue Eigentumswohnung


Vom Mieter zum Eigentümer:

Umzug in die Eigentumswohnung

Endlich – der Umzug in die eigene Eigentumswohnung … Man kann tun und lassen, was man möchte … Doch zuerst kommt der Umzug.

Wohneigentum bedeutet:

  • kein Mietvertrag – aber dennoch Nachbarn, verbunden mit einem Treppenhaus und damit Lärm und möglichen Streitigkeiten
  • Wohneigentum als alleiniges “Sondereigentum” des Eigentümers, und zugleich Gemeinschaftseigentum, das allen Eigentümern gemeinschaftlich gehört

 

Umzug in eine Eigentumswohnung; Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Umzug in eine Eigentumswohnung; Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Die passende Eigentumswohnung finden

Wer sich in einer Großstadt, wie beispielsweise Berlin, eine Eigentumswohnung suchen möchte, hat es ohne professionelle Hilfe schwer. Die Stadt ist groß, die Auswahl eigentlich auch, aber Wohnungen sind sehr begehrt, so dass die Traumwohnung schwer zu finden ist. Noch schwieriger ist es, wenn man noch nicht in der Stadt wohnt, sondern erst – beispielsweise nach Berlin – ziehen möchte.  Unterstützung ist daher unerlässlich: Sascha Klupp findet die persönliche Traumwohnung in Berlin. Sehr angenehm ist es dabei natürlich, wenn die künftige Eigentumswohnung bereits komplett saniert und auf den neuesten Stand gebracht ist, so dass man sich lediglich noch um den Umzug kümmern muss.

 

Erlaubte bauliche Maßnahmen in der Eigentumswohnung

Aber auch Umbaumaßnahmen sind in Eigentumswohnungen meist kein Problem. Innerhalb der Eigentumswohnung kann nahezu ALLES verändert, umgebaut, modernisiert oder entfernt werden (§5 WEG). Das gemeinschaftliche Eigentum wird damit im Regelfall nicht berührt; ebenfalls nicht das Sondereigentum eines Nachbarn. So können beispielsweise  vor dem Umzug nach Berlin oder einer anderen Stadt und dem Einzug in die neue Eigentumswohnung die Fußbodenbeläge verändert werden. Es können ebenfalls nichttragende Innenwände verändert werden oder der Sanitärbereich umgebaut werden. Oftmals ist das Baddesign bereits veraltet und es sollen neue Duschen, Badewannen oder Beleuchtungen eingebaut werden. Ferner kann das Bad in diesem Zusammenhang gleich neu gefliest werden. Der Inhaber einer Eigentumswohnung muss nach §14 WEG sein “Sondereigentum” instand halten. Reparaturen, Streicharbeiten und ggf. Umbauarbeiten sind dabei inbegriffen, solange die Rechte der anderen Eigentümer nicht angetastet werden.

Die Grenzen sind hierbei manchmal fließend. So ist es beispielsweise völlig in Ordnung die Holzrahmen der Fenster der Eigentumswohnung auf der Innenseite zu streichen.

Jedoch können Fenstertausch, Instandsetzung oder auch der äußere Farbanstrich den Gesamteindruck des Hauses verändern, so dass die Eigentümergemeinschaft entsprechende Maßnahmen gemeinsam beschließen müsste und die Kosten gemeinschaftlich tragen müsste – sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Analog ist die Gemeinschaft für das Dach, die Fassade, die Balkone, die energetische Sanierung, für die Fahrstühle, das heißt für alle das Gesamtgebäude betreffenden Veränderungen verantwortlich. Sofern Bereiche der Statik oder des Brandschutzes bei baulichen Veränderungen angerührt werden, ist ebenfalls die Eigentümergemeinschaft in der Verantwortung, selbst wenn die Maßnahmen innerhalb einer Eigentumswohnung stattfinden sollten.


Vor der Vergabe der Aufträge an Handwerker, sollte man daher nochmals einen Blick in die Gemeinschaftsordnung werfen und möglicherweise eine Abstimmung der Eigentümergemeinschaft abwarten.

Im Übrigen können Eigentümer oder auch Eigentümergemeinschaften auch Fördermittel für energetische Sanierungsmaßnahmen beantragen. Das ist beispielsweise bei Erneuerung der Fenster gegen neue wärmeschutzverglaste Fenster oder bei Erneuerung der Heizungsanlage möglich. Größere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sollten möglichst noch vor dem Umzug in die neue Eigentumswohnung erfolgen.

Es kann also auch sinnvoll sein, aus einer Eigentumswohnung in bester Lage selbst die Traumwohnung nach eigenen Vorstellungen zu schaffen. Bei der Suche der (Traum-)Immobilie bietet sich vor allem in Großstädten die Unterstützung durch erfahrene Spezialisten an, die bei Bedarf vielleicht auch bei Sanierungsvorhaben helfen können. Sascha Klupp ist Experte für den Berliner Immobilienmarkt und begleitet nicht nur zahlreiche Wohnprojekte in Toplagen, sondern ist auch gleichzeitig Ansprechpartner für die Umsetzung der eigenen Vorstellungen.

Ähnliche Beiträge zum Thema Eigentumswohnung und Umzug:


Kommentar

You can use these HTML tags

<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

  

  

  

* Die Datenschutzbedingungen werden akzeptiert.