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Wie oft kommt der Schornsteinfeger im Jahr bei Kaminöfen oder Heizkesseln?


Schornsteinfeger – Neuregelungen

Schornstein & Schornsteinfeger; Quelle: wrw / pixelio.de

Schornstein & Schornsteinfeger; Quelle: wrw / pixelio.de

Wie oft kommt der Schornsteinfeger & Was kostet er ?

Wie oft der Schornsteinfeger im Jahr kehren muss bzw. wie oft Überprüfungen der Abgaswege erforderlich sind, ist in der Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen“ (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) geregelt.

Es ist dabei zu unterscheiden, welcher Brennstoff zum Heizen genutzt wird (gasförmig, flüssig oder fest) und welcher technische Standard vorliegt. Im Folgenden sind die Anzahl der erforderlichen Kehrarbeiten und Überprüfungen separat angegeben. Beide Arbeiten können Schornsteinfeger natürlich getrennt oder an einem Überprüfungstermin durchführen.

Schornsteinfeger : Vorschriften

Folgende Vorschriften gelten für Feuerstätten, die mit gasförmigen Brennstoffen betrieben werden:

1. Kehrarbeiten der Schornsteinfeger :

  • Grundsätzlich sind keine regelmäßigen Kehrarbeiten durch den Schornsteinfeger vorgeschrieben, es sei denn, dass die Überprüfung eine Notwendigkeit ergibt.

2. Überprüfungen der Schornsteinfeger :

  • Raumluftabhängige Feuerstätten müssen jährlich geprüft werden.
  • Raumluftunabhängige Feuerstätten müssen nur alle 2 Jahre geprüft werden.
    • Sonderfälle:
      • Raumluft abhängige Brennwertfeuerstätte an einer Abgasanlage für Überdruck müssen alle 2 Jahre überprüft werden
      • Blockheizkraftwerke, Wärmepumpen, ortfeste Verbrennungsmotoren oder Brennstoffzellenheizgeräte müssen alle 2 Jahre überprüft werden
      • Neue Brennwertkesseln mit selbstkalibrierender kontinuierlicher Regelung des Verbrennungsprozesses müssen sogar nur alle 3 Jahre geprüft werden.

Folgende Vorschriften gelten für Feuerstätten, die mit flüssigen Brennstoffen betrieben werden:

1. Kehrarbeiten der Schornsteinfeger :

  • Kehrarbeiten sind 1 bis 3 mal jährlich erforderlich, je nach Intensität der Nutzung.

2. Überprüfungen der Schornsteinfeger :

  • Grundsätzlich sind regelmäßige Überprüfungen einmal pro Jahr vorgeschrieben, außer bei folgenden Sonderfällen:
    • Raumluftunabhängige Brennwertfeuerstätte an einer Abgasanlage für Überdruck oder eine raumluftunabhängige Feuerstätte, die mit schwefelarmem Heizöl (nach DIN 51603) betrieben wird (gilt für alle Anlagen, die der regelmäßigen Überwachung unterliegen) müssen alle 2 Jahre überprüft werden
    • Neue Anlagen mit selbstkalibrierender kontinuierlicher Regelung des Verbrennungsprozesses müssen nur alle 3 Jahre überprüft werden
    • Ortfeste Netzersatzanlagen (d.h. also Notstromaggregate) müssen nur alle 3 Jahre überprüft werden

Folgende Vorschriften gelten für Feuerstätten, die mit festen Brennstoffen betrieben werden:

1. Kehrarbeiten der Schornsteinfeger :

  • Ganzjährig benutzte Feuerstätten und Räucheranlagen sind viermal jährlich zu kehren.
  • In einer üblichen Heizperiode benutzte Feuerstätten sind ein bis dreimal zu kehren, je nach Häufigkeit der Nutzung (selten bis regelmäßig).
  • Für folgende Feuerstätten gelten 2 Kehrungen pro Jahr:
    • Verbrennung von Holzpellets
    • Blockheizkraftwerke

2. Überprüfungen der Schornsteinfeger :

  • Grundsätzlich sind notwendige Verbrennungsluft- und Abluftanlagen einmal jährlich zu überprüfen
  • Betriebsbereite Feuerstätten, die nicht benutzt werden, sind ebenfalls einmal Jährlich zu überprüfen

Zusätzlich zur „Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen“ (Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) gibt es in jedem Bundesland eine eigene Verordnung über die Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten.

Inhaltlich gibt es so teilweise deutliche Unterschiede in der Ausführung im Vergleich zur KÜO. So ist beispielsweise im Land Berlin folgendes geregelt:

Kehrpflicht der Schornsteinfeger (für kleine und mittlere Feuerungsanlagen):

  • Einmal – bei flüssigen Brennstoffen
  • Zweimal – bei Verbrennung von Kohle oder Koks
  • Dreimal – bei festen Brennstoffen
  • Zusatzfeuerstätten: einmal
  • selten benutzte Feuerstätten: einmal

Überprüfung der Schornsteinfeger bei gasförmigen Brennstoffen:

  • Einmal – bei raumluftabhängigen Feuerstätten oder bei raumluftunabhängigen Feuerstätten für die Beheizung von Einzelräumen
  • Alle 2 Jahre – bei raumluftunabhängigen Feuerstätten oder bei raumluftabhängigen Brennwertfeuerstätten an Abgasanlagen für Überdruck oder bei Blockheizkraftwerken, Wärmepumpen, ortsfeste Verbrennungsmotoren und Brennstoffzellenheizgeräte
  • Alle 3 Jahre – bei raumluftunabhängigen Feuerstätten und raumluftunabhängigen Brennwertfeuerstätten an Abgasanlagen für Überdruck mit kontinuierlicher selbstkalibrierender Regelung des Verbrennungsprozesses

… u.s.w.

Zusammengefasst kann bei einem modernen raumluftunabhängigen Gas-Brennwertkessel oder Öl-Brennwertkessel im Regelfall davon ausgegangen werden, dass der Schornsteinfeger nur noch alle 2 Jahre kommen muss. Bei festen Brennstoffen (Holz, Pellets, Kohle) kommt er aufgrund der erforderlichen Kehrarbeiten ein bis drei Mal jährlich.

Schornsteinfeger : Kosten

Was kostet das nun?

In 2013 ist das Schornsteinfegermonopol gefallen, man kann sich einen Schornsteinfeger (für freie Arbeiten) selbst wählen, die Preisbindung ist ebenfalls gefallen, so dass man Verhandlungsspielraum hat. — so die Theorie.

Die Praxis zeigt, dass ein Wechsel des Schornsteinfegers nicht unbedingt lohnenswert ist und die Schornsteinfeger selbst meist auch nicht daran interessiert sind und selbst kaum Leistungen “im fremden Revier” zu günstigeren Preisen anbieten. Insgesamt sind die Preise auch nicht gefallen, im Gegenteil. Ein Vergleich mit den Preisen vor 2013 zeigt, dass die Kosten tendenziell deutlich gestiegen sind.

Dabei berechnen Schornsteinfeger (lt. Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO) für die Feuerstättenschau so genannte „Arbeitswerte“. So entsprach vor 2013 beispielsweise für die Feuerstättenschau eines Kaminofens der Arbeitswert jeweils eine Minute und kostet zwischen 0,92 Euro (Neue Bundesländer) und 1,01 Euro (Alte Bundesländer). Heute liegt dieser Wert in den alten Bundesländern bei 1,08 €, in einigen Gegenden sogar bei 1,30 € oder höher. 

Zusammengefasst liegen die Kosten zwischen jährlich 40 € und 75 € bei mehrfachen Kehrarbeiten pro Jahr bzw. zwischen 40 € und 75 € alle zwei Jahre bei Nutzung moderner, raumluftunabhängiger Brennwerttechnik.

Fazit zur Aufhebung des Kehrmonopols

Die Aufhebung des Kehrmonopols war eigentlich so gedacht, dass die Preise für die Kehr- und Wartungs- und Überprüfungsarbeiten grundsätzlich frei verhandelbar sind und hierdurch Einsparungen von bis zu 30 Prozent möglich sind. Daher  wurde 2013 das Kehrmonopol komplett aufgehoben (lt. Schornsteinfeger -Handwerksgesetz). Kehr-, Überprüfungs- und Messarbeiten können seither auch alle in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebe (Kaminkehrerhandwerk) durchführen – so genannte „freie Schornsteinfeger“. In diesem Fall muss der Hausbesitzer den Bezirks- Schornsteinfeger regelmäßig über die ausgeführten Arbeiten informieren. Der Bezirks- Schornsteinfeger führt dennoch weiterhin alle 3 bis 4 Jahre eine sogenannte Feuerstättenschau durchführen und ebenfalls die Bauabnahme von neuen oder umgebauten Feuerstätten. Ergänzende Informationen über zulässige Abgaswerten, inklusive der zahlreichen Übergangsregelungen findet man in der Verordnungen über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV).

Das größte Sparpotential für Hausbesitzer besteht derzeit darin, dass man darauf achtet, dass der Schornsteinfeger nicht zweimal im Jahr kommt (und seine Leistungen in Rechnung stellt), obwohl er lt. Vorschrift nur einmal in 2 Jahren kommen bräuchte. Ebenfalls praktiziert: Schornsteinfeger stellen derart überhöhte Rechnungen für 3 Jahre im Voraus!

Eine detaillierte Übersicht der Kehrarbeiten und der durchschnittlichen Kosten ist zu finden unter:   Stiftung Warentest

 

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32 comments to Wie oft kommt der Schornsteinfeger im Jahr bei Kaminöfen oder Heizkesseln?

  • Markus Müller

    Meiner Meinung kann man auch jetzt Heizungstechniker für die Kehrarbeiten beauftragen. Das will ich nächste Mal prüfen.
    Bisher hatte ich das neue Schornsteinfeger-Portal
    http://www.schornsteinfegerportal.com/ genutzt und eine gute Beratung erhalten.

    Kann ich nur empfehlen. Nächste Mal frage ich mal mein Heizungsfachmann, was dieser meint.

  • Uwe Hähnel

    Seit längerer Zeit beschäftige ich mich mit der Novellierung des Schornsteinfegergesetzes, welche die Monopolstellung der Schornsteinfegerlobby brechen sollte und letztlich auch Verbraucherrechte stärken sollte. An Januar 2013 sind neue Richtlinien in Kraft getreten, die es auch ermöglichen würden, dass mein Heizungs-monteur bestimmte Schornsteinfegerarbeiten verrichten kann. Das betrifft in erster Linie die Messfunktionen. Leider wurde ich eines besseren belehrt. Und zwar hat sich bislang nichts geändert. Stattdessen wurde mir jetzt durch die Ordnungsbehörde des Landratsamtes ein Bußgeldverfahren angehängt, weil ich Anfgang Januar versucht habe, die neuen Rechtsbestimmungen zu nutzen aber damit die Fristenreglung des Feuersättenbescheides (Anfang Januar) nicht einhalten konnte.
    Letztlich bin ich von der Umsetzung der Gesetzesnovellierung enttäuscht und muss weiterhin die Kosten doppelt tragen.

  • Weist

    Hallo,
    ich habe eine Frage zu den Aufgaben des Schornsteinfegers. Was bedeutet Kehren? Ist es richtig, das der Schornsteinfeger mir die Öffnung zum Kamin zukehrt, so dass nichts mehr durchgeht und mir die ganze Wohnung verqualmt und ich im Nachhinnein den Hinweis bekomme, das Ofenrohr abzubauen und die Öffnung freizumachen.
    Wäre dies nicht die Aufgabe des Schornsteinfegers gewesen?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    hier finden Sie einen preiswerten freien Schornsteinfeger in Berlin und Brandenburg, Güstrow,Rostock und Hamburg

    MfG Roman Heit

  • Hallo,

    vielen Dank für den Artikel! Wir möchten uns einen Kamin anschaffen, da hilf uns der Artikel sehr weiter!
    Man muss ja wissen, was alles an Kosten auf einen zukommt.

    Gruß

    Henrik

  • Doris Büttner

    Wie oft darf Schornsteinfeger eine nicht genutzte Feuerstätte (Bollerofen)überprüfen, ob dort geheizt wird.

  • Tom Dob

    Bei kommt der Schornsteinfeger zum Kehren zweimal jährlich, obwohl der Holzofen natürlich Im Sommer nicht genutzt wird. Völlig unsinnig so etwas.
    D.h. er war vor ein paar Tagen bei mir und will im Herbst schon wieder kommen.

  • Klaus Erb

    Hallo,
    heute war mal wieder eine Heizungswartung für unser Brennwertgerät (wird jährlich bei uns durchgeführt)notwendig.
    In diesem Zusammenhang werden alle notwendigen Messungen und Einstellungen vorgenommen. Darf der Schornsteinfeger im gleichen Jahr die Messungen der Heizanlage nochmal durchführen und in Rechnung stellen?
    Gruß
    Klaus Erb

  • Gerd Philipp

    Bei mir hat der Kaminfeuer ca. 1min. den Kaminofen angesehen und dafür 52,26€ berechnet.Ist schon heftig oder??

  • Hus.

    Kommt bei uns auch 2x jährlich zum kehren, obwohl der Holzofen im Sommer nicht genutzt wird. Habe gesagt, wenn da schmutzt raus kommt mache ich ein Foto …, war alles sauber! Kostet 59,17€ War nur 5 Minuten da, war ja kein Schmutz.

  • Inge März

    Unser Kachelofen wurde 1 mal jährlich gereinigt, bis ein neuer Schornsteinfeger diese Arbeit übernahm. Nun wird der Ofen 2 mal im Jahr gereinigt ,was vollkommen sinnlos ist da im Sommer der Ofen nicht angemacht wird.Von Mai bis September..
    Was kann ich dagegen unternehmen ?

    • Gerhard Herrmann

      Hallo
      Habe das gleiche Problem – Habe ihn letztes Jahr weggeschickt da wir umgebaut haben und im Keller
      alles voll war er kam dann im Sommer wieder das war o.k. 1 x im Jahr ist Vorschrift
      war ein bisschen Ruß drin -aber nicht zu viel.
      Heute war er wieder da. Habe in weggeschickt.Wie gesagt 1 x Pflicht Rest Geldmache

      Gruß
      Gerhard

  • Olaf Kreuz

    Hallo,

    ich bekam heute die Jahresrechnung: 111 Euro, soviel wie noch nie! Habe zwei Feuerstätten (Gasheizung und Gaskamin). Lebe in MV. Was kann ich da machen, um zu prüfen, ob da alles mit rechten Dingen zugeht. Den Kaminschornstein hat der Feger seit Jahren nicht mehr von oben gesehen. Diesmal hielt er von unten einen Spiegel rein, aber erst nach meiner Nachfrage. “Ist doch ein Gaskamin”, hörte ich. Der könne doch nicht verrußen. Komisch. Schornsteinkehren stand aber auf jeder Jahresrechnung. Und tatsächlich war diesmal was drin im Kamin. Vogel- oider Spinnendreck. Da fühlte er sich dann doch verpflichtet, von unten einen Besen hochzuschieben. Ich empfinde diese ganze Gesetzgebung sehr antiqiert und eher als Abzocke. Einen Tag nach dem Feger kam der von mir bestellte Heizungsmonteur zur Wartung. Der hat sich viermal so lange an meiner Anlage aufgehalten und am Ende weniger verlangt.

  • Viktor L.

    Hallo,
    ich habe neue Heizung von Viessmann Vitodens 222F durch eine Firma eingebaut. Nach angaben vom Wercker der untere Reinigungsverschluss kann zu gemaurt werden. Das habe ich gemacht. Nach Abname Heizungsanlage von Schornsteinfeger, muss Reinigungsverschluss wieder hergestellt werden.
    Jezt die Frage ob hat er Recht oder nicht?
    Gruß
    Viktor

  • Brigitte Mayer

    Mein Kaminfeger kommt nach achtwochen schon wieder ist das in Ordnung oder kann ich mich dagegen wehren die letzte Kehrung Dezember 2017 mit 44€ und die Folge kehrung immer so um 35€ kann ich was dagegen tun oder muß ich das dulden

  • Luisa

    Unser Schorni war im November das letzte mal da, hat das komplette Programm durchgezogen und noch eine Neuerung eingeführt! Obwohl wir nachweislich gutes, trockenes Holz verbrennen und so wenig Dreck im Kamin verursachen,….wollte er unbedingt unsere Lagerhaltung des Holzes,sowie die Feuchte kontrollieren! Völlig Unsinnig da wir selber ein solches Messgerät besitzen. Für mich ist das reine Geldmacherei da man anhand des Kamins schon erkennt ob man ordentlich heizt! Kann man sich dagegen wehren? Er will diese Prozedur alle 2—3 Jahre wiederholen! LG Luisa

  • Albrecht

    Müssen die Kehrarbeiten vom Dach ausgeführt werden?
    Können die erforderlichen Kehrarbeiten auch vom Heizungsraum aus durchgeführt werden, Reinigungsklappe im Kamin vorhanden?

  • Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol – Sektion Bayern
    Foren :
    http://www.kontra-schornsteinfeger.de
    http://www.freie-Schornsteinfeger-Wahl.de

    Joachim Datko – Ingenieur, Physiker

  • Edi Schneider

    Hallo, habe einen Kaminofen, wird abends angemacht vom November bis Ende März. Nach der Heizperiode Ende März wird vom Schornsteinfeger der Kamin geputzt. (kostet 40 €) Im November mommt er wieder zum putzen.
    Kostet wieder 40€, trotz, dsss erst im November der Ofen angemacht wird!
    Die Heizperiode geht von November bis März. In dieser Zeit kommt der Kminkehrer 2 Mal, also 2 Mal in 5
    Monaten.

  • Vanessa

    Unser Schornsteinfeger hat unseren Kamin gekehrt und dafür 44€ berechnet plus 21€ Verwaltungskosten. Was soll das bitte sein??? Letztes Jahr hat die einfache Kaminkehrung noch 35€ gekostet. Fühl mich irgendwie abgezockt.

  • Danke für die hilfreiche Aufklärung!!
    Die Kosten sind enorm hoch geworden. Ich denke das wird sich in den nächsten 5 Jahren nochmal verdoppeln. Jeder der ein Kamin zuhause hat, hat inzwischen noch mehr Arbeit sich gemacht und dazu noch die entstehenden Kosten.

  • Also bei uns kommt er einmal im Jahr kostet 50 € und wir haben eine Gasheizung.
    LG Jürgen

  • Ich kann die Preise auch nicht ganz nachvollziehen. Bei war der nur 10 Minuten und habe über 50€ bezahlt.
    Nur weil das Öl billiger ist müssen wir das Geld woanders verteilen

  • Gerhard Grießhammer

    ich habe einen Pelletkessel. Die zweimalige Kehrung pro Jahr ist überflüssig wegen der optimalen Verbrennung. Eine Sichtprüfung , Kehren nur bei Bedarf , wäre ausreichend.

  • Bis dato hatten wir einen Ethanol-Kamin aber möchten uns nun einen Elektrokamin zulegen.
    Wir sind von dem tollen Design und den Nutzwerten überzeugt!
    Ein “echter Kamin” wäre natürlich schon etwas tolles aber wir haben leider kein Schornstein und sind somit gezwungen auszuweichen.

    LG
    Sila

  • Dennis

    Hallo,
    bei uns kommt er Kaminfeger 2 x im Jahr zum kehren. Je 53 Euro!!!! Aufwand 2 min !!! Pelletofen. Alle 2 Jahre Feststoffmessung. Je 140 Euro!!!!!! Dauer 10 min !!!!! Und letzte Woche zur Feuerstättenschau. Nochmal 40 Euro ( Wie oft er mein Ofen anschauen will , das weiss ich noch nicht .). WAS FÜR EINE ABZOCKE!!!! Hatte den Kaminfeger angesprochen …. Erzählte mir von irgendwelche §§§§ …
    Leider bringt ein Kaminfeger Wechsel nichts, da der Goofy auch noch Bezirksschornsteinfeger ist !!!!

  • Interessant, dass es früher ein Kehrmonopol gegeben hat. Ich war immer überrascht über die Aufgaben unserer Schornsteinfegerin. Die Berufsbezeichnung ist ja irgenwie lustig antik. Heutzutage geht es ja eher um Messwerte. Wir werden bald eine Raufchfangprüfung beauftragen.

  • bei meinem Umbau im Jahr 2017 habe ich mich vor den Umbaumaßnahmen gedrückt und keinen Kamin eingebaut….Leider. es wird ja immer schwieriger einen Kamin einzubauen. Zumal ich einen Aussenkamin einbauen müsste…..
    Schade. Zum Glück habe ich eine Heizung mit Flüssiggas. Da kommt der Schornsteinfeger nur alle zwei Jahre….

  • Vielen Dank für das Licht im Dunkel.
    Das Themma mit den schwarzen Männern ist aber auch verwirrend 😉

  • Ich wusste gar nicht, dass raumluftabhängige Feuerstätten jährlich geprüft werden müssen. Den Kamin sollte man auch alle paar Jahre mal sanieren lassen. Sonst könnte es sein, dass er eines Tages nicht mehr wie gewohnt funktioniert.

  • Danke für diese Informationen zu Schornsteinfegern und ihren Kosten. Wir haben vor Kurzem eine Kaminsanierung durchgeführt und müssen nun eine Abnahme durch den Schornsteinfeger machen lassen. Gut zu wissen, dass wir mit jährlichen Kosten zwischen 40 und 75 Euro rechnen sollten.

  • jens 23 linaschke

    wir haben in einer kleingartenanlage in Leipzig, Sachsen mehrere Kleingärtner die mit Holz einfache Öfen heizen, ist das gestattet und wenn ja muss das von einem schornsteinfeger überprüft werden und wenn ja wie oft?
    Ist der Vorstand dafür in der Verantwortung??

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