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Gesetzliche Vorschrift zur Außenbeleuchtung an Häusern


Gesetzliche Vorschrift zur Außenbeleuchtung an Häusern

Gesetzliche Vorschrift zur Außenbeleuchtung an Häusern

Endlich in die eigenen vier Wände. Das Haus ist gebaut, Ihr Leben als Hausbesitzer kann beginnen. Neben zahlreichen Vorzügen eines Eigenheims kommen auch Verpflichtungen auf Sie zu, die Sie unbedingt beachten sollten. Ein Aspekt, welcher meist jedoch in Vergessenheit gerät, ist die Außenbeleuchtung des Hauses. Hierbei geht es nicht nur darum, dass Ihr Haus prachtvoll erstrahlt und Ihrem Geschmack entspricht. Vielmehr sind Sie als Hausbesitzer dazu verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, die einen Unfall vermeiden.

 

Welche Bereiche müssen beleuchtet werden?

Beleuchtet werden müssen alle Bereiche, die den Zugang zu Ihrem Hauseingang ermöglichen. Hierzu können neben Wegen auch Einfahrten, Gartenstücke oder öffentliche Bereiche zählen. All diese Bereiche werden von Servicedienstleistern wie einem Pizzaboten oder einem Postboten, aber auch dem Sicherheitsdienst genutzt, wenn Ihre Alarmanlage auslöst. Sollte sich eine Person auf dem Weg zu Ihrer Haustür verletzen, kann dies mit hohen Geldstrafen und gerichtlichen Verfahren einhergehen. Um dies zu vermeiden, installieren Sie im Vorfeld LED Garten Beleuchtungen.
Neben der Sicherheit, welche natürlich an erste Stelle stehen sollte, wirken sich die LED Lichter auch auf das Ambiente Ihres Grundstücks aus. So können kleine Lichtspots zum Träumen anregen. Sie wirken wie Glühwürmchen, die Ihre Einfahrt hinaufschweben. Setzten Akzente und lenken den Blick entlang der Wege, bis zu Ihrer Haustür.

 

Müssen Wege durchgehend beleuchtet sein?

Sicherlich haben Sie berechtige Bedenken, wenn es an den Gedanken der kompletten Beleuchtung aller Wege geht. Besonders bei langen Wegen, winkeligen Pfaden oder einem großen Grundstück bedarf es einer Vielzahl an LED-Lichtern von www.gluehbirne.de. Diese müssen mit Strom betrieben werden, welcher Kosten verursacht. Doch keine Sorge! Sicherlich müssen die genannten Bereiche nicht dauerhaft ausgeleuchtet sein. Die Vorschrift zielt nur darauf ab, den Weg im Moment des Begehens durch einen Menschen sicher zu machen. Daher kann es genügen, wenn Sie sich für Lichter mit Bewegungsmeldern entscheiden. Diese erkenne sofort, wenn ein Mensch den Weg betritt, sodass er diesen sicher nutzen kann.
Hiermit geht für Sie ein großer Vorteil einher. Neben der Sicherheit, dass keine Person verletzt wird, können Sie sich vor Einbrechern schützen. Schließlich dringt niemand ungefragt auf Ihr Grundstück ein, wenn alle Wege hell beleuchtet sind. Schnell werden Nachbarn oder Sie selbst auf die Person aufmerksam und können direkt eingreifen.

 

Außenbeleuchtung an Häusern; Bild: Petra Morales / pixelio.de

Außenbeleuchtung an Häusern; Bild: Petra Morales / pixelio.de

Außenbeleuchtung: Sollten Sie Ihre Hausnummer beleuchten?

Nachdem Sie Ihre Garten Beleuchtung angebracht haben stellt sich die Frage, ob es auch verpflichtend ist die Hausnummer zu beleuchten. In Deutschland gibt es bisher keine allgemeingültige Vorschrift, die Hauseigentümer dazu verpflichtet, beispielsweise eine LED-beleuchtete Hausnummer anzubringen. Lediglich Berlin und Hamburg haben eine solche Verordnung durchgesetzt.
Dennoch sollten Sie sich dies genau überlegen. Schließlich gehen mit einer gut sichtbaren Nummer viele Vorteile einher. Eine solche Hausnummer ist, vergleichen mit einem herkömmlichen Modell, meist kaum teurer. Erwarten Sie in der Dämmerung oder in der Dunkelheit, wie sie in der Winterzeit schon früh eintritt, Gäste, finden diese Ihr Haus sofort. Ebenfalls wird es einem Kundenservice oder dem Postboten erleichtert, die richtige Hausnummer zu finden. Bereits von der Straße aus, kann sichergestellt werden, dass Ihr Haus das Ziel ist.

Bei der Installation Ihrer Außenbeleuchtung stehen Ihnen gern Elektriker aus Berlin und Brandenburg zur Verfügung.

 

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2 comments to Gesetzliche Vorschrift zur Außenbeleuchtung an Häusern

  • Marion Besteck

    Ich wohne in einem mehrfamilenblock.meine frage ist ,mein Vermieter hat unnütz am Haus Strahler angebracht.obwohl wir eingangsbewegungsmelder haben und Straßenlaternen, direkt vorm Block.der Strahler ist so hell wenn er abgeht das meine ganze Wohnung hell erleuchtet ist.ich kann schlecht schlafen.darf er das überhaupt, wo schon nicht genug da ist?

  • Welche gesetzliche Regelwerke regeln die Aussenbeleuchtung von Wohngebäuden
    und angeschlossenen Parkplätze und wer ist für die Beleuchtung verantwortlich??????

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