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Strom – Glühlampenverbot


Warum ist die Glühlampe verboten?

Warum ist die Glühlampe verboten?

Warum ist die Glühlampe verboten?

Der Wechsel von der Glühlampe zur Energiesparlampe oder zur LED kann im Haushalt zu Stromeinsparungen von deutlich über 50 € führen.

Das Glühlampenverbot ist in der Ökodesign-Richtlinie verankert. Nachdem zuerst 2011 “matt-strahlende” Glühlampen sowie alle Glühlampen ab 60 Watt aus dem Handel genommen wurden, durften später seit September 2012 auch keine Glühlampen mit einer Leistung ab 25 Watt mehr produziert und in den Handel gebracht werden. Inzwischen dürfen gar keine Glühlampen mehr produziert und in den Großhandel gebracht werden, abgesehen von wenigen Ausnahmen. Sofern im Einzelhandel noch ein Vorrat existiert, darf dieser weiterhin noch verkauft werden.

 

Ausnahmen

Oftmals anzutreffende Ausnahmen sind beispielsweise Dekorationslampen, so beispielsweise Flackerkerzen oder verschiedene Glühlampenarten mit sichtbarem Kohlefaden. Weitere Ausnahmen sind Speziallampen beispielsweise für

  • Kühlschränke
  • Backöfen
  • Mikrowellen
  • Aquarien
  • Terrarrien
  • Pflanzenbeleuchtung
  • Wärmeerzeugung (Infrarotlampen)

Ebenfalls sind Glühlampen, die mindestens die Energieeffizienzklasse B  aufweisen, von dem Glühlampenverbot nicht betroffen.

 

Als Hausbesitzer versucht man ohnehin schon seit Jahren auf kostengünstige Alternativen umzusteigen, wie beispielsweise anfangs die Energiesparlampe oder inzwischen zunehmend die LED, mit gleicher Fassungsgröße, gleicher Beleuchtungsqualität und teilweise auch gleichem Design.

 

Vergleich von LED und Glühlampe

Die Einsparungen an Strom sind gewaltig. So entspricht eine 60 Watt Glühlampe einer 7 Watt LED Lampe. Die Lichtausbeute einer Glühlampe liegt bei etwa 12,5 Lumen pro Watt. Damit verbraucht die LED im Vergleich zur klassischen Glühlampe – bei gleicher Lichtleistung – nur etwa 10 bis 15 Prozent des Stroms. Hinzu kommt eine deutlich höhere Lebensdauer. Trotz eines höheren Kaufpreises, amortisiert sich der Kauf der LED sehr schnell.

 

Filamentfadenlampe - LED

Filamentfadenlampe – LED

Beispiel Filamentfadenlampe – LED

Als Ersatz für eine 60 Watt Glühlampe mit vergleichbarem Farbton und vergleichbarem Lampendesign könnte man beispielsweise eine dimmbare LED Filament Glühfaden Birne (E27, 7 Watt, 2.700K, Warmweiss) kaufen (siehe Abbildung).

Man erkennt optisch nahezu keinen Unterschied. Dieses Leuchtmittel ist transparent und besitzt 4 sog. “Leuchtfäden”. Das Dimmen kann mit einem LED-Dimmer erfolgen. Ein Halogen- oder Glühlampendimmer ist nicht nutzbar.

 

Vergleich von LED und Glühlampe

Als Faustregel kann man sagen, dass die Leistung einer LED multipliziert mit 10 ungefähr die Leistung einer klassischen Glühlampe in Watt ergibt. Das heißt (5 bis) 10 Watt LED entsprechen einer 100 Watt der Glühlampe.

Der Vergleich LED Lampe und Glühbirne führt somit zu einem 90 bis 95 Prozent geringeren Stromverbrauch bei LED Lampen.

 

Ein Beispiel zur Kosteneinsparung für Hausbesitzer: Hausnummern-Beleuchtung am Einfamilienhaus

Für eine Hausnummernbeleuchtung wurde oftmals eine 25 W Glühlampe genutzt. Bei durchschnittlicher Brenndauer von 10 Stunden pro Nacht und einem aktuellen Strompreis von 0,30 € pro verbrauchter Kilowattstunde liegen die jährlichen Stromkosten für diese Glühlampe bei 27,38 €.

  • Der Austausch der 25W-Glühlampe gegen eine gleichwertige 5W-Energiesparlampe würde bei gleichen Randbedingungen im Jahr 5,48 € Stromkosten bedeuten.
  • Der Austausch 5W-Energiesparlampe gegen eine 1,5 W-LED-Lampe würde bei gleichen Randbedingungen im Jahr 1,64 € Stromkosten verursachen.
  • Noch mehr sparen könnte man höchstens mit einer solarbetriebenen Hausnummernbeleuchtung …

 

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