Dämmung – ein Dämmwahn mit Folgeschäden oder nur Medienpropaganda? Teil 4/11
Donnerstag 24. Mai 2012 von Siegert
Der Dämmwahn führt zu Bauschäden ? Teil 4/11
In den Medien werden seit geraumer Zeit Folgeschäden infolge der Fassadendämmung diskutiert und als Dämmwahn beschrieben. Was ist am Dämmwahn und den enormen Bauschäden wirklich dran?
Zunächst muss festgestellt werden, dass diese Berichte und Dokumentationen größtenteils die Schäden zwar sehr anschaulich darstellen, jedoch kaum fundierte Hintergründe der Ursachen und Statistiken zur Häufigkeit der Zahlen geben. Auf jeden Fall sind viele Hauseigentümer infolge dieser Bericht deutlich stärker verunsichert als vorher.
Im Folgenden sollen daher einzelne Mythen aufgegriffen und erklärt werden:
Dämmwahn – Mythos 4: Ungeahnte Brandgefahr bei gedämmten Fassaden
So wie das Holz im Dachstuhl oder im Fachwerkgebäude, so ist grundsätzlich auch das Styropor in einem Wärmedämmverbundsystem brennbar. Auch im Innenraum der Gebäude befinden sich zahlreiche Gegenstände, die brennbar sind und eventuell auch hoch giftige Gase bei der Verbrennung freisetzen können. Ohne den Punkt Brandschutz zu bagatellisieren, doch bis vor kurzem ist kein Hausbesitzer davon ausgegangen, dass ein Ein- oder Zweifamilienhaus absolut brandsicher gebaut (oder saniert) werden muss. Man sollte sich hierbei nicht vorstellen, dass man mit einem Streichholz einfach ein Wärmedämmverbundsystem anzünden kann.
Das Problem zur Brennbarkeit wird insbesondere bei den Dämmplatten aus Polystyrol in den Medien als Problem dargestellt. Bis zu einer Dicke von 10 cm gelten diese Platten als „schwer entflammbar“ (B1) nach DIN 4102. Bei größeren Dämmstärken werden die Platten jedoch als „normal entflammbar“ (B2) eingestuft. Um in größeren Gebäuden einen Brandüberschlag zu verhindern, werden so genannte Brandriegel vorgeschrieben und zwar über jeden Tür- und Fenstersturz bzw. als umlaufende Brandriegel. Somit weisen zugelassene und fachgerecht angebrachte Wärmedämmverbundsysteme die vorgeschriebene Brandsicherheit auf.
Wer ein nicht brennbares Wärmedämmverbundsystem möchte, kann grundsätzlich als Dämmstoff Mineralwolle wählen. Ferner kann eine vorgehängte Fassade oder die zusätzliche Errichtung einer Vormauer den Brandschutz unterstützen.
Dämmwahn 4/11 - Brandgefahr bei gedämmten Fassaden; Foto: Gregor Reisch / net-BULL media production / pixelio.de
Weitere Mythen zum Thema Dämmwahn (Beiträge folgen in Kürze)
- Dämmwahn – Mythos 1: Dämmung ist nur Geschäftemacherei der Hersteller-Industrie und der Handwerksfirmen
- Dämmwahn – Mythos 2: Außendämmung führt immer zum Algenwachstum
- Dämmwahn – Mythos 3: Biozide müssen der Fassade grundsätzlich zur Verhinderung des Algenwachstums beigefügt werden und belasten enorm unsere Umwelt
- Dämmwahn – Mythos 4: Ungeahnte Brandgefahr bei gedämmten Fassaden
- Dämmwahn – Mythos 5: Pfusch in der Bauausführung – Bauschäden sind vorprogrammiert
- Dämmwahn – Mythos 6: Wände können nach der Dämmung nicht mehr atmen
- Dämmwahn – Mythos 7: Dämmung führt zu Feuchte- und Schimmelschäden
- Dämmwahn – Mythos 8: Spechte zerstören die Dämmung und nisten bevorzugt in der Dämmung
- Dämmwahn – Mythos 9: Dämmung führt nach Jahren zum ungeliebten Marienkäfereffekt auf der Fassade
- Dämmwahn – Mythos 10: Der Schallschutz von Gebäuden wird durch die Dämmung erheblich verschlechtert
- Dämmwahn – Mythos 11: Das Fassadenbild wird durch die Dämmung zerstört
Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 24. Mai 2012 um 04:27 und abgelegt unter Dämmung, Dämmwahn. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.



Sonntag 7. April 2013 um 17:37
Durch den korrekten Einbau werden auch Dämmstoffstärken über 10 cm als schwer entflammbar B1 eingestuft. Der Brandschutz wird in den jeweiligen Landesbauordnungen gefordert. Diese schreiben bei Gebäudekategorie 1 – 3 (Wohngebäude bis 7 m Höhe) nur B2 vor, erst darüber wird B1 verlangt.