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Arbeitsunfall auf dem Klo?


Arbeitsunfall auf dem Klo?

Wer auf dem Klo einen Unfall während der Arbeitszeit erleidet, der hat diesen Unfall seinem privaten Pech zuzuordnen oder er ist Beamter und kann ihn als Dienstunfall “verbuchen”.

Abeitsunfall auf dem Klo? Bild: Jens Bredehorn / pixelio.de

Abeitsunfall auf dem Klo? Bild: Jens Bredehorn / pixelio.de

Hergang zum Unfall auf dem Klo

Zu verdanken haben wir diese Neuregelung einer Beamtin aus dem Berliner Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg. Sie stieß sich am 07.08.2013 den Kopf an einem offenen Toilettenfenster. Die hieraus resultierende Platzwunde musste ärztlich behandelt werden. Doch die bisher geltende Regelung, dass der Toilettengang ein Privatvergnügen ist, wurde von der Beamtin nicht akzeptiert, so dass dieser Fall letztendlich vor Verwaltungsgericht Berlin landete. Nun gab es im Mai 2016 ein Grundsatzurteil (BVerwG C 17.16): Es war ein Dienstunfall. Der Streitwert und die Prozesskosten betrugen im Übrigen 5.000 €.

Zwar gehört der Toilettengang weiterhin zur privaten Angelegenheit, dennoch steht er in direktem Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit, so dass Beamtenklos nunmehr „zum vom Dienstherrn unmittelbar beherrschbaren räumlichen Risikobereich“ zuzuordnen sind.




Folgen des Urteils für künftige Unfälle auf dem Klo während der Arbeitszeit

Für “normale” Angestellte gilt diese Rechtsprechung jedoch nicht. Nach sozialgerichtlicher Rechtsprechung zur gesetzlichen Unfallversicherung ist nämlich der Aufenthalt auf der Toilette als „eigenwirtschaftliche Tätigkeit“ deklariert und damit vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Es bleibt jetzt abzuwarten, ob sich nunmehr dieses Zweiklassenrecht dauerhaft durchsetzen wird oder ob ein Angestellter mit einem ähnlich gelagerten Fall ebenfalls Erfolg haben kann und die derzeitige Rechtsprechung grundsätzlich geändert wird. Mögliche Unfälle könnten auch über eine Platzwunde am Kopf hinausgehen und damit weitreichendere Konsequenzen mit sich bringen.

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