Hausbesitzer müssen die oberste Geschossdecke dämmen Die Dämmung der obersten Geschossdecke, also der ungedämmten Geschossdecke zum unbeheizten Dachboden, gehört zu den Nachrüstverflichtungen für Hausbesitzer. Diese Nachrüstverpflichtung gilt zwingend für alle Eigentümer von Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten. Für Hausbesitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern gilt diese Regelung erst bei einem Eigentümerwechsel (seit 01.02.2002). […]